Wahrscheinlich wird der Lehrer beurlaubt bzw erstmal zeugen gesucht & es wird bei einem Gespräch das ganze besprochen , genau weiß ich das leider auch nicht . Wenn es aber stimmen würde , dass der Lehrer den Schüler küsst , würde er höchstwahrscheinlich seinen Job verlieren .

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Ja , wenn es auf dem Zettel zum Kleid steht natürlich .. Normal bekommst du dann entweder das Bargeld zurück , oder einen Gutschein im gleichen Wert wie das Kleid von dem Geschäft oder das Produkt , in dem Fall das Kleid wird gegen ein Fehlerfreies Exemplar ersetzt .. Aber normalerweise müsstest du Anspruch auf eine der Möglichkeiten kriegen , es wurde ja versichert dass man es bügeln kann .. :) Lg , Fraagenkindchen :)

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