Hallo,
die Seite ist ziemlich gut für solche Fragen: http://www.rechnungswesen-verstehen.de/buchungen/buchungen.php
Viele Grüße FotoJa :)
Hallo,
die Seite ist ziemlich gut für solche Fragen: http://www.rechnungswesen-verstehen.de/buchungen/buchungen.php
Viele Grüße FotoJa :)
Hey,
wie wäre es mit: mir ist völlig klar, dass auch er zu etwas fähig ist. ? oder: mir ist völlig klar, dass auch er seine Stärken hat. ?
Viele Grüße FotoJa
Hallo,
so wie das bei dir klingt, kann das ein Fahrlehrer sein, der dir möglichst viele Fahrstunden aufs Auge drückt, um viel Geld zu verdienen. Solche Leute gibt es, in meinem Freundeskreis haben das auch ein paar erlebt. Im Zweifelsfall machst du eben erstmal keine Fahrstunden mehr aus, denn wie du gesagt hast, kann dich keiner dazu zwingen. Das hilft auch, die Zurückhaltung mal abzulegen. ;)
Wenn er dir das nächste Mal eine Fahrstunde aufbrummen will, musst du eben einfach versuchen Nein zu sagen und standhaft bleiben. Das ist zwar oft schwierig, vor allem, wenn man hartnäckige Leute vor sich hat, aber es fühlt sich gut an, wenn man es geschafft hat.
Trotzdem solltest du nicht vergessen, dass ein bisschen Praxis besonders vor der Prüfung wichtig ist. Also ruf doch einfach in der Woche vor deiner Prüfung an und mache dann noch zwei Fahrstunden aus. Dann kommst du wieder rein, dein Fahrlehrer hat seine Fahrstunden ;) und du kannst nochmal ein bisschen üben.
Viele Grüße FotoJa
Hey,
also ich finde die Seite Rechnungswesen verstehen ganz gut. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/
Viele Grüße FotoJa
Hehe. 11. Klasse BG Wirtschaft, richtig? ;)
Ich weiß nicht, ob ich jetzt zu spät dran bin, aber im Zweifelsfall hilft das auch noch anderen weiter! :)
Also ich hab vom letzten Jahr noch eine Tabelle:
Firma: Kaufmann nach HGB: Firma kann bei Tod des Inhabers fortbestehen (Übertragbarkeit), Verpachtung/Verkauf: Firma kann grundsätzlich beibehalten werden, Firmenwert (Goodwill): bei Unternehmensverkauf bedeutend! <--- Vorteile
Nicht-Kaufmann: Keine Firma! Eine Firma kann somit auch nicht übertragen werden! Stirbt der Unternehmer, stirbt auch der Name des Gewerbebetriebs -> Nachfolger darf Betrieb nicht unter gleichem Namen weiterführen! Analog: Verpachtung.
----> Mit Firma ist hier nicht der Betrieb sondern sein Name gemeint (Ich weiß nicht, ob ihr das gemacht habt)!!!!!!
Buchführung: Kaufmann nach HGB: volle Buchführungspflicht (Inventare, Bilanzen, Handelsbücher) Nicht-Kaufmann: vereinfachte Aufzeichnungspflichten <---- Vorteil
Unternehmensform: Kaufmann nach HGB: Alle Unternehmensformen möglich <---- Vorteil Nicht-Kaufmann: Lediglich BGB-Gesellschaft möglich
Bürgschaft: Kaufmann nach HGB: auch mündlich erlaubt <---- Vorteil Nicht-Kaufmann: Schriftform vorgeschrieben
Prokura (Vollmacht): Kaufmann nach HGB: Erteilung möglich <---- Vorteil Nicht-Kaufmann: Erteilung nicht möglich
Prüfungs-. Rügepflicht: Kaufmann nach HGB: unverzüglich Nicht-Kaufmann: innerh. 2 Jahren nach Lieferung <--- Vorteil
Viele Grüße FotoJa :)
Hallo,
Restbuchwert hat wirklich was mit Abschreibungen zu tun. Das ist der Wert, der übrig bleibt, nachdem die Abschreibungen abgeschlossen werden (also meist am Jahresende). Aber du hast Recht. In dem Fall geht es nur um den Verkauf. Es wird nur Restbuchwert genannt, weil der PC ja vermutlich schon einige Jahre genutzt wurde.
Dann kannst du das so buchen, wie du gesagt hattest. Bank 238,- an BGA 200,- USt 38,-
Dass Herr K. den PC für weniger verkauft hat als er Wert ist, macht sich dann eben in der Schlussbilanz als Verlust bemerkbar.
Viele Grüße FotoJa :)
Hallo,
in die BGA kann es nicht gebucht werden, weil es kein Sachgegenstand ist sondern eine Aufwendung. Ich vermute mal, dass ihr wie die meisten nach dem Industriellen Kontenrahmen lernt.
Dann würde ich es entweder in 6170 (Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen) oder 6160 (Fremdinstandhaltung) buchen, aber eher ersteres, weil es ja nicht direkt eine Instandhaltung ist. Und dann eben in die GuV abschließen.
Viele Grüße FotoJa :)
Es gibt verschiedene Agenturen, die sich extra Leute raussuchen, die eigene Songs schreiben, etc. Schau doch mal, was du über das Internet oder andere Kontakte herausfindest.
P.S.: Ich denke nicht, dass es etwas beringt dich bei DSDS oder anderen Castingshows zu bewerben, weil du da keine eigenen Songs singst...
Ich denke das kommt auf die Leute an und ob du ihnen vertraust, denn ich denke nur dann solltest du in eine WG einziehen.
Nein ist es nicht, weil du bei Selbstgesprächen immer zwingend einen Dialog führst und beim Lautdenken auch einfach Fakten sammeln kannst (o.Ä.).