Für die Fahrerlaubnis der Klasse B sind insgesamt 12 besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. 5 Stunden (immer a 45 Minuten) Überland, 4 Stunden Autobahn, 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Am Anfang der Ausbildung stehen die Grund- und Aufbaustufe, sowie die Grundfahraufgaben. Danach folgt die Leistungsstufe. Die besonderen Ausbildungsfahrten sollten nicht vor Ende der Leistungsstufe beginnen. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, daß die "Grundausbildung" mindestens zehn Stunden dauert, in der Regel dauert es im städtischen Bereich eher ein paar Stunden länger. Nach den besonderen Ausbildungsfahrten folgt die Reife- und Teststufe, im Anschluß daran die praktische Prüfung.

Die ganzen wiederkehrenden Diskussionen bezüglich zu vieler Fahrstunden sind müßig und albern. In der Regel ist jeder Fahrlehrer darauf bedacht, daß seine Schüler so wenige Stunden wie möglich, aber dennoch so viele wie nötig bekommt! Auch die Fragen wer wieviele Stunden gebraucht hat und was "normal" ist ist grundsätzlich nicht global zu beantworten. Fahrstunden sind eine auf jeden Fahrschüler individuell zugeschnittene Ausbildungseinheit. Die Anzahl der Stunden ist grundsätzlich von den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers abhängig. Außerdem möchte ich hier einmal feststellen, daß der Fahrlehrer zwar eine Dienstleistung erbringt und der Kunde bis zu einem gewissen Maße König ist, aber der Fahrlehrer laut Gesetz derjenige ist welcher die Entscheidung der Prüfungsreife trifft. Und eben nicht der Kunde. Gruß

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