nunja ich will davon kein schaden psychisch tragen ,

Etwas spät, oder?

Ich sag dir das gleiche, wie alle anderen unter allen deinen Fragen schreiben: Hol dir professionelle ärztliche Hilfe! Du leidest ganz massiv unter einem Verfolgungswahn!

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Maximal 3 Monate. Aber dürfte irrelevant sein, es gibt (endlich) ein sehr praxisnahes Urteil, dass das "Umlagern" des Mobiltelefons während der Fahrt KEIN Verstoß nach der StVO ist! (OLG Karlsruhe vom 18.04.2023, 1 Orbs 33 Ss 151/23).

Also selbst wenn was kommen sollte "Runtergefallen, umgelagert, ende." Das mit dem Lied würde ich nicht erwähnen, das wäre wieder "Benutzen"...

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§ 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Daher meine Nachfrage, wie alt du bist.

Ist deine Freundin fast 14 und du gerade erst 15 geworden, bleibt es zwar ein sexueller Missbrauch von Kindern, aber das Gericht würde vermutlich von einer Strafe absehen.

Ist deine Sexualpartnerin erst 11 und du 28 schaut die Sache natürlich komplett anders aus.

Also, was würde in deinem konkreten Fall passieren? Solange sie freiwillig mit dir schläft, du sie nicht nötigst oder sonst was, kannst du ggf. dafür zwar angezeigt werden, das Gericht würde aber wohl von einer Strafe absehen...

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Das ist wohl das neueste Gesetz schaut mal

Nein, das ist kein Gesetz.

Um gleich mal auch deine ganzen anderen Fragen zu beantworten:

  • Ließ mehr als nur die Überschrift!
  • Versuche zu verstehen, was du ließt!
  • Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, informiere dich zuerst drüber

Und wenn du das alles gemacht hast, kannst du vielleicht anfragen, Meinungen zu deinen Behauptungen zu erfragen. Bis dahin sind das aber einfach falsche Aussagen, die wirklich peinlich sind zum Lesen...

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Ausdauer sowie Bankdrücken liegt mir nicht besonders.

Ging mir genau so - ist aber beides machbar. Ich hab tatsächlich damals einfach meinen Sportlehrer von der Schule gefragt, ob ich Nachmittags die Sporthalle zum Training hernehmen kann und hab dann da meine Runden gedreht und mit Gewichten geübt. War kein besonders guter Sporttest, aber hat gereicht.

Schriftliche Prüfungen:

https://www.amazon.de/Einstellungstest-Polizei-Bayern-Auswahlverfahren-Sprachbeherrschung/dp/3956241207/ref=sr_1_1?dib=eyJ2IjoiMSJ9.ro9KkGetpjUTKzO2EyHROwglEaBxHEVvb15hQjcexVzIng0l4fmF9ER_7P0MR7_YTDB2qyDhTMDrNyujgZfotnmwCrMnrTDg_61l3mPmcKp9gpiyqAqpWeoovdJq2O_Zfa09Dpp4c9jgRXbPVK048OW5ghus5sjlDHLSA2twM4dbfoS2jor6o7e6Yfqifhg_yt0Vl7H7-ORH4LRrKwkj1DwNjgGCZIYagE5KRqoE_no.trfLx1jgScCswr402z_WxxtBW5884QthI7kXXbOU61s&dib_tag=se&keywords=einstellungstest+polizei+bayern&qid=1712749942&s=books&sr=1-1

Da sind aber auch Fragen für den Direkteinstieg 3. QE dabei. Aber ist ja nicht tragisch, die auch mal gesehen zu haben.

Ansonsten wirfts die meisten Anwärter tatsächlich NICHT beim Sport- oder schriftlichen Test raus, sondern im Einzel- und Gruppengespräch! Die würde ich tatsächlich mit Eltern/Geschwister/guten Freunden trainieren!

Gruppengespräch: Da ist das WAS ihr sagt eigentlich scheißegal! Wichtig ist, dass JEDER was sagt und ca. gleich viel. Das ist die große Crux! Du hast da unsichere 15 jährige Mädchen und 30 jährige Späteinsteigersoldaten und alles dazwischen in so einer Gruppe drin. Zum Schluss soll jeder gleich viel gesagt haben. Das heißt, wenn einer ständig labert, wird von dir erwartet, dass du dem sagst "Danke Kollege XYZ, deine Meinung zum Thema war sehr hilfreich, aber vielleicht sollten wir noch versuchen andere Sichtweisen mit einzubringen." Und dann der krönende Abschluss, dass du den, der noch nichts gesagt hast ansprichst "Kollegin ABC, deine Gedanken sind sicher auch hilfreich, wie würdest du das Problem denn angehen?"

Wie gesagt, da geht es nicht drum, WAS ihr sagt, sondern WIE ihr als Gruppe kommuniziert. Mega schwierig, weil du die ganzen anderen ja noch nicht kennst. Aber da ist es ganz einfach: Alle fallen durch oder alle bestehen!

Im Einzelgespräch einfach nie vergessen: DU bist kein Superheld! Ich hatte damals z.B. die Frage "Du gehst um 05:30 Uhr in der Früh nach dem Feiern heim und siehst, wie eine Gruppe Jugendlicher eine Telefonzelle randaliert. Was machst du?"

Ganz falsche Antwort: Ich zerleg die im Alleingang!

Bessere Antwort: Ich schau, dass ich die Polizei verständige und schau, dass ich die Täter nicht aus den Augen verliere, ohne mich selber in Gefahr zu bringen.

Beste Antwort: Hm, um die Zeit sind vielleicht schon wieder Fußgänger auf den Weg in die Arbeit unterwegs. Wenn da einer da ist, bitte ich ihn, die Polizei zu verständigen - das sollte kein Problem sein, die meisten Leute ein Handy dabei haben und somit die Telefonzelle nicht benutzt werden muss (kein Mensch benutzt noch eine Telefonzelle, aber einfach wichtig, dass du zeigst, dass du kapiert hast, dass diese Option gerade nicht zur Verfügung steht!). Und ich versuche in der Zwischenzeit nach Möglichkeit, Beweise zu sichern, in dem ich ein Video mit dem Handy mache oder mir die Personen möglichst genau einpräge, um diese im Nachgang beschreiben zu können.

Sowas in die Richtung...

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Also deine Verteidigungsstrategie ist, dass nur geradeaus rot gewesen wäre, du aber von der Mittelspur (also der Geradeausspur) fälschlicherweise links abgebogen bist, was du gar nicht gedurft hättest?

Dann bleibt es ein Rotlichtverstoß, aber dir wird noch Vorsatz unterstellt, also das Bußgeld verdoppelt.

Gibt genau zu diesem Beispiel ein Grundsatzurteil vom BGH 30.10.1997, 4 StR 647/96.

Da gings drum, dass die Autofahrerin auf der Linksabbiegerspur bei Rot hielt, dann sich umentschied und gerade aus weiter fuhr - geradeaus wäre grün gewesen.

Das OLG Brandenburg hat den vom Amtsgericht angenommenen vorsätzlich begangenen Rotlichtverstoß bejaht (§ 37 Abs. 2, § 49 Abs. 3 StVO) (14.4.2022, 2 OLG 53 Ss-OWi 462/21).

Also mit dieser "Verteidigungsstrategie" wirst du das doppelte zahlen, weil Vorsatz...

Edit: Hier der Wortlaut der Urteilsbegründung:

Ein Fahrzeugführer, der auf einem markierten Linksabbieger-Fahrstreifen in eine Kreuzung einfährt, obwohl die Wechsellichtzeichenanlage Rot zeigt, handele auch dann ordnungswidrig, wenn er anschließend in der Richtung eines durch Grünlicht freigegebenen anderen Fahrstreifens weiterfahre
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Nach aktueller Regelung würdest du dann ei einer Kontrolle deinen Führerschein abgeben müssen...

Haben wir z.B. hier

https://www.gutefrage.net/frage/bis-du-fuer-hoehere-rauschgift-blutwerte-im-strassenverkehr#answer-540785311

schon ausführlich besprochen...

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Weißt du die Seite noch?

Wenn ja, geh über einen Free-VPN auf eine Online-Wache deiner Wahl, z.B.

https://www.internetwache-polizei-berlin.de/index_start.html

Seite melden, Browsercookies löschen etc. Sache abhaken, fertig.

Kennst du die Seite nicht mehr? Sache abhaken, fertig.

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Ich hatte auch geplant, früh Vater zu werden. War dann doch schon 30 beim ersten Kind, jetzt hab ich drei Kinder und bin 36 :)

Für meine Frau und mich war es so perfekt. Wir sitzen beide fest im Berufsleben, haben ein Eigenheim, müssen nicht jeden Cent umdrehen, haben Zeit für die Kinder und können ihnen auch immer wieder mal was Interessantes bieten...

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Quelle jeweils: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis: kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen; ke in Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor.

Park würde ich damit als unproblematisch ansehen...

-Wieso spezielles Gesetz für Schulen, Kitas und Kindergärten, wenn diese doch nach 20 Uhr sowieso nicht mehr geöffnet haben?

Konsum ist ja nicht auf "nach 20 Uhr" beschränkt. Daher gibt der spezielle Schutz schon Sinn.

-Wird bei einer "Kontrolle" das Gras auf irgendeine Weise geprüft oder kann man theoretisch mit seinem eigenen Zeug rumlaufen unabhängig vom THC-Gehalt?

Das wäre mir neu. Die Menge wird gewogen und das sollte es gewesen sein:

Begrenzung der zulässigen Cannabisbesitzmenge auf 25 Gramm pro Erwachsenen, im privaten Bereich (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt) auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis pro Erwachsenen.
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Kann je nach Ausprägung §184f StGB - Ausübung der verbotenen Prostitution sein.

Ansonsten zählt eher der Schutzgedanke: Der arme Jugendliche wusste ja gar nicht, was er da tut und wurde mit dem Geld geködert...

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Der Umfang einen Kreises ist 2 x r x Pi.

Zurückgelegte Strecke ist also 26xUmfang bzw. 36xUmfang

Den Rest schaffst du selber...

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Grüß dich,

Was soll ich machen,wenn ich über PayPal Freunde und Familie gescamt wurde?
  1. Lernen, Fragen vollständig zu formulieren, wenn du möchtest, dass dir geholfen wird.
  2. Nicht ALLE Sicherheitshinweise auf PayPal und Kleinanzeigen ignorieren! Freunde und Familie sind für FREUNDE UND FAMILIE! Das ist ein Geldgeschenk. Wieso hast du jemand Geld geschenkt, wenn du das nicht wolltest?

Ansonsten die Standardantwort:

Zur Hintergrundinformation:

Wenn du etwas kaufst und die Ware nicht erhältst, ist das ein Warenkreditbetrug. Wenn du etwas kaufst und niemals zahlst ist das ein Kreditbetrug. Beides erfüllt den Tatbestand des §263 StGB - Betrug

Somit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dazu reicht das Zielkonto - in dem Fall von Paypal (je mehr Daten du vom Verkäufer hättest, desto besser, aber wie gesagt, eMail Adresse des Empfängers reicht... )

Wichtig für dich ist Folgendes:

Die Polizei kümmert sich um die Strafverfolgung, nicht aber um das Zivilrecht!

Das heißt, selbst wenn der vor Gericht zu 10 Jahren Haft und 50000 Euro Strafe verurteilt werden würde (wird er nicht, wills mit dem übertriebenen Beispiel nur deutlich machen), kriegst du davon nichts.

Dafür musst du parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren eröffnen... das machst du am besten über einen Zivilrechtsanwalt. Dieser kann per Akteneinsicht auch auf die Ergebnisse der Polizei zugreifen und an die ermittelten Beschuldigtenpersonalien die Forderung(en) stellen.

Die Anwaltskosten musst du erstmal selbst übernehmen, werden aber anschließend von dem Beschuldigten mit eingefordert, wenn du Recht bekommen solltest, d.h. In dem Fall musst du unterm Strich selber nichts zahlen... WENN vom Täter Geld zu holen ist... ein Restrisiko bleibt also bestehen...

Ganz wichtig: Erst einen Anwalt einschalten, wenn die Polizei einen Täter ermittelt hat! Sonst bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen! Der Anwalt wird keinen Täter ermitteln...

Und fürs nächste Mal natürlich nicht einfach alle Sicherheitshinweise ignorieren und bei (Ebay) Kleinanzeigen nicht überweisen. Und wenn, dann NICHT MIT FAMILIY AND FRIENDS! Dann hat du nämlich - wie du bestimmt schon rausgefunden hast - keinen Käuferschutz. Also auch NICHT an PayPal wenden! Die würden dich sperren, weil du gegen die AGB verstoßen hast und sie um ihre Gebühren betrügen wolltest!

Ich bin aber auch ehrlich: Ich gehe davon aus, dass du dein Geld nicht mehr wieder sehen wirst, die Ermittlungswahrscheinlichkeit schätze ich auf ca. 20-25% ein...

Dennoch: Viel Erfolg:)

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Da ist vieles dabei, was einfach nur schlecht/dumm ist. Aber spätestens das hier:

Alle Wohnungen ohne Entschädigung enteignen.

Ist der größte Mist, den ich je gelesen habe.

Und mal davon abgesehen:

Das Beamtentum mit allen Vergünstigungen sofort abschaffen

Dann auch mit allen Verpflichtungen, die das Beamtentum mit sich bringt? Also z.B. dann ein Streikrecht? Yeah, streikende Lehrer und Polizisten, wenn das mal nicht eine gute Idee ist!

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Dann würden sich die beiden Kontrahenten vermutlich in jeder Runde in einem Abnutzungskrieg um ein einziges Land neutralisieren und es gäbe kaum Verschiebungen auf der Karte.

So kann jeder erstmal "seine" Kontinent(e) erobern, auf denen er schon stark ist, und erleidet Verluste - ohne dem anderen Spieler auch Verluste zuzufügen, der somit ebenfalls expandieren kann. So entsteht eine "schön" Frontlinie, die mit dementsprechend vielen Einheiten ausgestattet werden kann - für einen finalen Showdown...

(Meine Erfahrungen bei Risiko zu zweit :D )

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Grüß dich,

Zur Hintergrundinformation:

Wenn du etwas kaufst und die Ware nicht erhältst, ist das ein Warenkreditbetrug. Wenn du etwas kaufst und niemals zahlst ist das ein Kreditbetrug. Beides erfüllt den Tatbestand des §263 StGB - Betrug

Somit kannst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dazu reicht das Zielkonto - in dem Fall von Paypal (je mehr Daten du vom Verkäufer hättest, desto besser, aber wie gesagt, eMail Adresse des Empfängers reicht... und nein, du hast sehr sicher keinen Vor- und Nachnamen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das die echten sind, dürften irgendwo bei 0,X Prozent liegen...)

Wichtig für dich ist Folgendes:

Die Polizei kümmert sich um die Strafverfolgung, nicht aber um das Zivilrecht!

Das heißt, selbst wenn der vor Gericht zu 10 Jahren Haft und 50000 Euro Strafe verurteilt werden würde (wird er nicht, wills mit dem übertriebenen Beispiel nur deutlich machen), kriegst du davon nichts.

Dafür musst du parallel dazu ein Zivilrechtsverfahren eröffnen... das machst du am besten über einen Zivilrechtsanwalt. Dieser kann per Akteneinsicht auch auf die Ergebnisse der Polizei zugreifen und an die ermittelten Beschuldigtenpersonalien die Forderung(en) stellen.

Die Anwaltskosten musst du erstmal selbst übernehmen, werden aber anschließend von dem Beschuldigten mit eingefordert, wenn du Recht bekommen solltest, d.h. In dem Fall musst du unterm Strich selber nichts zahlen... WENN vom Täter Geld zu holen ist... ein Restrisiko bleibt also bestehen...

Ganz wichtig: Erst einen Anwalt einschalten, wenn die Polizei einen Täter ermittelt hat! Sonst bleibst du definitiv auf den Kosten sitzen! Der Anwalt wird keinen Täter ermitteln...

Und fürs nächste Mal natürlich nicht einfach alle Sicherheitshinweise ignorieren und vor allem NICHT MIT FAMILIY AND FRIENDS zahlen! Dann hat du nämlich - wie du bestimmt schon rausgefunden hast - keinen Käuferschutz. Kann durchaus sein, dass dich PayPal sperren wird. DU hast nämlich PayPal betrogen, indem du sie um ihre Gebühren beschissen hast. Die werden dir also absolut gar nicht helfen!

Ich bin aber auch ehrlich: Ich gehe davon aus, dass du dein Geld nicht mehr wieder sehen wirst...

Dennoch: Viel Erfolg:)

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