Hallo,
zunächst mal hast Du eine Anwältin. Da Du verfahrensrechtliche Fragen hast, sind die am besten durch Deine Anwältin zu beantworten.
Dort bist Du auch gut aufgehoben, wenn es um Widerspruchsmöglichkeiten geht, die Dir das Gesetz ermöglicht.
Wenn Du eine Anwältin hast, dann würde ich die auch bestmöglich nutzen. Denn selbst wenn Du hier zahlreiche und wertvolle Informationen von fachkompeteten Menschen erhälst, muss dennoch Deine Anwältin mit Dir überlegen, was aus juristischer Sicht anzuraten ist.
Zur Frage des Erziehungsgutachtens: Der hier schon eingestellt Link ist m.E. sehr informativ. Ansonsten orientiert sich ein Erziehungsgutachten auch an der Fragestellung, die das Familiengericht hat. Und dann gibt es auch noch Variation in der Vorgehensweise, die mit der Ausbildung, der Erfahrung und der Persönlichkeit des Gutachters/ der Gutachterin zusammenhängen.
Wenn Du in der ersten Instanz ein aus Deiner Sicht negatives Ergebnis erhälst, kannst Du grundsätzlich in die nächst höhere Instanz zum OLG gehen.
Deine Kinder haben eine Verfahrenspflegerin bekommen. Diese "Anwältin des Kindes" hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Rechte Deiner Kinder gewahrt sind und bleiben.
Deine Anwältin hat eine andere Rolle. Sie soll die Rechte der Eltern wahren. Von daher wäre hier ein Rollenkonflikt vorhanden, der nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Deshalb muss bei einer Anhörung die Anwältin der Kinder zugegen sein.
Trotzdem wünsche ich Dir und Deiner Familie ein Ergebnis, mit dem ihr Leben könnt.
Gruß Dodida