versucht die jetztige situation ( das krankheitsbild ) noch einmal mit der behörde zu klären und sie zu überzeugen das die sanktion schwere folgen auf ihr leben und das ihres kindes hat.das wichtigste ist jedoch ein wiederspruch gegen die sanktion einzulegen damit dieser icht rechtskräftig wird.des weitern solltet ihr das erneute gespräch mit dem teamleiter oder geschäftsführer der behörde führen da euch alle anderen nur versuchen werden euch nach hause zu schicken.besteht auf dieses gespräch und lasst euch nicht davon abbringen.die behörde wird schnell merken das ihr euch nicht alles gefallen lasst.sagt auch ihr werdet einen anwalt einschalten der eure interressen durchsetzen wird.die behörde wird dann oftmals ein gespräch zu lassen und von einer sanktion absehen. tipp:egal was passiert verlasst die behörde nicht solange ihr euer ziel erreicht habt denn wenn ihr ruhig bleibt werden sie euch nicht vor die tür setzen und ihr könnt immer wieder mit nachdruck klarstellen das die sanktion schwere folgen nach sich zieht.ihr könnt auch mal laut werden aber nicht die kontrolle verlieren......viel glück
es ist keine falschaussage.es kann ja immer sein das man sich nicht sicher ist was passiert und da hat man immer das recht zu sagen ich weiß es nicht.ein verweigerrungsrecht zur aussage hast du leider nicht außer du würdest dich selbst einer srtafe bezichtiegen oder es war ein mitglied deinder familie dann musst du nichts sagen
hallo. nimm dir nen anwalt denn du wirst es schwer haben das gericht davon zu überzeugen das es wirklich so passiert ist wie du schreibst aber selbst wenn das gericht dir glaubt bleibt immer noch der besitz und das ist nun mal strafbar denn unwissenheit schützt nicht vor strafe.......die strafe kann von geldstrafe bis hin zu einer zeitigen freiheitsstrafe gehn ausgesetzt zur bewährung wenn es nur ich sage mal leichte drogen waren....... ich drück dir die dumen
ein tipp:eine berufung ist immer ein weg wenn es nicht mehr im verhältnis zur ausgesprochenen strafe steht
ja das kannst du.das jugendamt kann dir da eine große hilfe sein da sie für dich da sind und wenn du zu hause nicht mehr leben kannst werden sie dir alternativen aufzeigen können.ich hatte das gleich problem und mir hat das jugendamt helfen können.ich bin ausgezogen ( mit 16 jahren ) und hatte bis zu mein 18 ten geburtstag zwar eine betreuung die hatte sich aber erledigt als ich 18 war und arbeitete.wende dich ans jugendamt auch wenn du zuerst denkst die können nicht helfen
Habe grade mal mit mein Anwalt telefoniert und er meint wohl das es möglich sei dies gerichtlich durchzusetzen jedoch wäre die dies nur sinnvoll wenn der Unterhalt zahlen könnte insbesonders auch rückwirkend denn wenn dies nicht der fall ist und er selbst mittellos sei wird keine Behörde für ihn einspringen