Das tut noch mehr gut, wenn das ein anderer macht...
Der übliche Gruß in Schweden ist "Hej" oder "Hejsan", das kann man auch in einem Brief verwenden.
Genau wie bei Heteros gibt es treue und untreue Menschen. Hat deine Mutter für ihre Behauptung denn irgendwelche (seriösen!) Quellen oder kennt sie ausreichend viele Schwule, um das selbst beurteilen zu können?
nicht so eine große Sache
Wenn mein Freund mir fremdginge, wäre das schon eine "große Sache" und ein Grund, ihn vor die Tür zu setzen.
Entweder sind die Damen und Herren bei einem privaten Unternehmen beschäftigt, das für die Stadt/Gemeinde arbeitet. Oder sie sind "Beschäftigte" der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Beamte sind sie nicht, wie du ja selbst sagst. Und der TVöD unterscheidet nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern.
Eine Abweichung vom Zwischenzeugnis ist prinzipiell möglich.
Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden (Urteil v. 16.10.2007 - Az.: 9 AZR 248/07), dass ein Zwischenzeugnis regelmäßig Bindungswirkung entfaltet.
Nur wenn sich erhebliche Leistungs- oder Verhaltensänderungen zwischen dem Zwischenzeugnis und der Erstellung des Endzeugnisses zeigen, kann eine Abweichung vom Zwischenzeugnis gerechtfertigt sein.
Ob das bei dir der Fall ist, können wir von der anderen Seite des PC's nicht beurteilen. Wie auch immer: Wenn du das Zeugnis beanstandest, ist der AG beweispflichtig und muss diesen Leistungsabfall belegen.
In Schweden gibt es keine Pornos, denn die Schweden sind extrem prüde. Die Leute, die weniger prüde sind, dürfen aber i.d.R. Pornos schauen.
Mit der "Private"-Gruppe von Berth Milton existiert in Schweden übrigens sogar eines der größten europäischen Pornofilm-Imperien.
Der Verfasser des Zeugnisses scheint nicht sehr oft Arbeitszeugnisse zu schreiben. Interessant finde ich auch, dass man dir das zur Korrektur zuschickt!
Ich habe hier jedenfalls einiges zu meckern:
- Zeugnisse haben frei von Fehlern zu sein. Das ist hier nicht der Fall ("fleißige Mirarbeiterin").
- Warum betont man "Vollzeit" so ausdrücklich? Das ist völlig irrelevant.
- Hast du keine Fachkenntnisse? Die müssten dann im Zeugnis angesprochen werden.
- Die Zusammenfassung ("Mit ihren Arbeitsergebnissen sind wir jederzeit besonders zufrieden") gehört ans Ende der Leistungsbeurteilung.
- Das Sozialverhalten gehört in einen separaten Absatz. Dort ist die Reihenfolge falsch. Wenn alles in Ordnung ist, muss die Reihenfolge Vorgesetzte - Kollegen - Außenstehende sein. So wie es jetzt dort steht, heißt es, dass es Probleme mit Vorgesetzten und Kollegen gab.
- Sinnvoll wäre noch eine Schlussformel, in der man für die bisherige Arbeit dankt und sich auf die weitere Zusammenarbeit freut.
Hier kannst du mal schauen, was alles in ein Arbeitszeugnis hineingehört: http://www.arbeitszeugnisgenerator.de/
Deine Chefin liegt falsch. Wenn du kündigen willst, brauchst du keinen "wichtigen Grund".
Schau in deinen Vertrag, dort heißt es unter Punkt 5.3: "Die Vereinbarung kann von den Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche Kündigung)."
Der "wichtige Grund" kommt bei einer fristlosen Kündigung zum Tragen, was bei dir aber nicht der Fall ist.
Und ob du deine Ausbildung schaffst oder nicht, hat deine Chefin nicht zu kümmern.