Wohl eher nicht ! Lohnt sich bei den Teilen nicht wirklich !
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Ach und übrigens, eine gesetzlich festgelegte Zeit gibt es nicht,ggf. bei Feuerwehr oder Rettungsdienst.
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Hallo, also eigentlich ist das ganz einfach. Wenns nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann gibt es auch in der Gastronomie festgelegte Arbeitszeiten. Wenn dein Chef dich anruft und dich zur Arbeit bestellt ausser deiner Dienstzeit, dann muss er dir das auch bezahlen oder Urlaub dafür geben. Dazu zählt auch eine Rufbereitschaft, wie du sie ja dann auch im Lokal hast. Wenn du allerdings aus freiem Willen im Lokal rumsitzt, dann zählt die Regelung natürlich nicht.
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