Hallo,

eine Arbeitsunfähigkeit (solange diese von einem Arzt attestiert wurde) schließt eine Sanktion aus, da wichtige Gründe vorliegen. Wenn Ihre Tochter sanktioniert wurde, weil sie die Arbeitsstelle nicht angetreten bzw. wegen der Arbeitsunfähigkeit verloren hat (so habe ich es in Ihrem Text verstanden), ist dies unzulässig, da ihr durch die Bescheinigung vom Arzt geraten wurde, nicht zu arbeiten. Gehen Sie am besten persönlich im Jobcenter vorbei und bitten um die Vorsprache bei einem Vorgesetzten, welcher sich den Fall nochmals anschauen sollte.

Am Ende hängt es jedoch auch stark von der Formulierung des Widerspruches ab. Vielleicht könnten Sie den bereits abgewiesenen Widerspruch einmal hier posten?

Freundliche Grüße

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Prinzipiell: Ja, "fundiertes Wissen" ist doch nochmal eine Stufe höher als "solides Wissen".

Aber: Ich möchte zwei Punkte zu Bedenken geben, damit man sich nicht mehr so den Kopf über solche Formulierungen zerbricht:

1. Arbeitszeugnisse müssen immer wohlwollend sein und haben generell einen eher geringen Entscheidungscharakter bei der Suche nach Personal. Bei der Vorauswahl von geeigneten Bewerbern wird erst einmal geschaut, wer überhaupt ein Arbeitszeugnis hat und dann wird dieses überflogen. Für solche Haarspaltereien bleibt dem Personaler am Ende i.d.R. keine Zeit.

2. Nicht jeder, der Arbeitszeugnisse schreibt, kennt die "typischen Formulierungen" für Arbeitszeugnisse. Selbes gilt auch für den, der es liest. Soll heißen: Ein besonders fuchsiger Personaler liest in "solides Wissen" ggf. schon etwas negatives (obwohl es von der ausstellenden Partei vielleicht gar nicht so gemeint war), ein anderer nimmt es eventuell einfach nur zur Kenntnis und wertet es beim Lesen erst einmal als positiv. Menschen sind unterschiedlich, Sprache ist in Stücken immer noch subjektiv.

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Deine Eltern haben bestimmt noch Sex. Ich glaube mehr gibts dazu nicht zu sagen ...

P.S.: das mit dem Tonband solltest du mal lassen - oder willst du, dass deine Mutter das bei dir irgendwann auch mal macht, hm? ;-)

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