"hinter dem Iran stehen" heißt aber nicht, dass sich diese Länder in einen Konflikt einmischen.

Die USA steht beispielsweise hinter Israel, wird sich aber nicht an einem Konflikt beteiligen.

Ich wüsste auch nicht, warum sich Indien oder Pakistan da einmischen sollten.

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Eine lange Nutzungsdauer ist in der Regel vom Nutzer abhängig ;-)

Weil Du das Thema Damastmesser "getaggt" hast: Ich besitze ein handgeschmiedetes japanisches Damastmesser, das knapp 400 EUR gekostet hat, ich besitze neuerdings aber auch ein "Industrie-Damastmesser" für 70 EUR.

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Rein von der Handhabung und der Schärfe sehe ich hier aktuell keinen wirklichen Unterschied, so dass ich behaupte, dass der Preis nicht immer ausschlaggebend ist.

Ansonsten kommt es halt einfach auf die Nutzung an. Braucht es ein Profi-Messer für > 500 EUR, wenn es nur sporadisch beim hobbymäßigen Kochen zum Einsatz kommt?

Ich denke, mit einem guten Kochmesser im Bereich 50-80 EUR machst Du da nichts falsch.

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Mit Sand würde es funktionieren, allerdings müsstest Du dann das Glutnest komplett damit ausfüllen. Wenn kein Sauerstoff rankommt, dann geht das Feuer und die Glut aus.

Ich würde es trotzdem unterlassen. Feuer/Glut und Zeitdruck sind keine gute Kombination.

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Da könnte ggfs. ein Ventil defekt sein.

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Da kannst Du ruhig mal anrufen. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der Vermieter sich noch nicht entschieden hat.

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Der nächste REWE-Markt ist 45 Minuten von mir entfernt. Wenn es danach ging, dürfte ich da gar nichts kaufen.

Bedenklich wird das bei so einem Salat erst, wenn der mehrere Stunden draußen in der Wärme steht.

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Also was soll ich tun?

Gar nichts. Wenn Du kein Hauptmieter warst (selbst da müsstest Du nichts vorlegen), sondern nur Mitbewohnen, besteht faktisch kein Vertragsverhältnis zu dem Vermieter.

Solche Abmeldebestätigungen werden in der Regel nur bei einem Umzug ins Ausland benötigt. Die bekommt dann aber nicht der Vermieter.

Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass Du ihm keine Abmeldung zusendest. Wahlweise kannst Du die Mails auch einfach ignorieren.

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Grundsätzlich kommt es immer auf den konkreten Zustand der Wohnung an und auch auf den Zustand der Wohnung bei der damaligen übernahme.

Hast Du die Wohnung damals beispielsweise unrenoviert übernommen, dann musst Du bei Auszug auch nicht streichen.

Ansonsten kommt es darauf an, ob Schönheitsreparaturen wirklich notwendig sind. Gewisse Abnutzungen hat der Vermieter ja hinzunehmen.

Bei den "Fristen" zu Schönheitsreparaturen steht da auch nicht umsonst, dass die Reparaturen im "allgemeinen" nach 5 Jahren fällig sind. Bei manchen Mietern sind die schon nach einem Jahr fällig, bei anderen vielleicht nach 10 Jahren.

Eine Ausnahme gibt es aber: Bunte Wände und Mustertapeten gelten als Beschädigung. Hier musst Du auf jeden Fall streichen.

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Der Begriff "Grillen" hat ja nichts mit Kohle zu tun, sondern beschreibt einfach nur das Zubereiten von Speisen auf einem Rost ohne Kochgeschirr.

Ab und zu liest man, dass nur das Grillen mit Kohle das wahre grillen ist. Ich halte das für unsinnig. Es ist ja nun kein Hexenwerk, Kohle zu entzünden. Es geht allein um die Temperatur.

Ich grille praktisch über das ganze Jahr und besitze Gasgrills, Smoker und auch einen Kohlegrill. Für welchen Grill ich mich entscheide, hängt davon ab, was und mit wem ich grillen will. Wenn ich beispielweise extrem hohe Temperaturen brauche, dann nehme ich Kohle, bei Long-Jobs eher Holz oder Gas.

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Ja, wäre in Deutschland eventuell möglich

Es gab doch vor Jahren den Anschlag auf eine Synagoge in Halle. Der Täter ist glücklicherweise nicht hinein gekommen, sonst hätte das noch übler geendet.

Anschlag in Halle (Saale) 2019 – Wikipedia

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Bin am überlegen ob dich deswegen eine Miet-RSV anschließe.

Das wäre grundsätzlich empfehlenswert, aber nicht nur für den Bereich Miete/Wohnen.

Schäden am Parkett-Boden müsst ihr nur dann beseitigen, wenn ihr diese schuldhaft verursacht habt. Wenn das einfach nur Abdrücke von Stühlen o.ä. sind, müsst ihr dafür nicht aufkommen.

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