0 Punkte in einem Prüfungsfach führen nur dann zum sofortigen Nichtbestehen des gesamten Abiturs, sofern diese 0 Punkte durch eine Leistungsverweigerung entstanden sind. Als Leistungsverweigerung zählen z.B. Ein leeres Blatt bei einer schriftlichen oder eisernes Schweigen bei einer mdl. Prüfung.
So wurde es uns durch die Oberstufenleitung erklärt. Wird hingegen lediglich am Thema vorbeigeschrieben, ist der Wille zur Leistung meist erkennbar. In dem Fall gelten die regulären 100 Punkte.