Hallo,
schau mal unter "Premium Content GmbH mal wieder" nach. Ich habe gerade eine Empfehlung an alle eingestellt. Ich finde, man muss da mal für immer einen Riegel vorschieben. Je mehr sich beschweren, desto besser.
Caren1998
Hallo,
schau mal unter "Premium Content GmbH mal wieder" nach. Ich habe gerade eine Empfehlung an alle eingestellt. Ich finde, man muss da mal für immer einen Riegel vorschieben. Je mehr sich beschweren, desto besser.
Caren1998
Hallo,
anscheinend ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH wieder vom Kammergericht Berlin zugelassen worden. Ich habe Professor Dr. Hoeren (hoeren@uni-muenster.de) und das Kammergericht Berlin ( verwaltung@kg.berlin.de) wie folgt informiert:
Ich möchte Sie kurz über folgenden Sachverhalt informieren:
Heute Morgen (21.07.2011) erhalte ich eine Forderungsaufstellung in Höhe von 159,35 €. Bis zum 03.08.2011 habe ich den Betrag auf ein Konto der Sparkasse Ingolstadt zu bezahlen. In meinem Fall wird die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für die Premium Content GmbH tätig, mit der ich am 30.12.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben soll. Ich habe keine Rechnung und auch keine 1. Mahnung erhalten, sondern sofort eine „Letzte Mahnung“.
Nachdem die RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH die Arbeit für die Premium Content GmbH eingestellt hat, versucht es jetzt die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Ist das der neue Start, den der Geschäftsführer Bernhard Soldwisch ankündigte? „Die Idee des runden Tisches gegen Internetabzocke ist auch aus unserer Sicht längst überfällig. Aufgrund einiger weniger Schwarzer Schafe leiden redliche Anbieter sowie die Inkasso-Branche. Wir begrüßen die Initiative des runden Tisches und werden an geeigneter Stelle gerne unseren Beitrag leisten!“
Ein Kommentar von Professor Dr. Hieren, den ich im Internet fand, lautete, bevor der Deutschen Zentral Inkasso GmbH die Zulassung ca. Anfang Januar 2011 entzogen wurde: “Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG [Kammergericht] hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.”
Das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste ist der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.
Nun geht die Deutsche Zentral Inkasso GmbH wieder genau so vor wie vor der Entziehung der Zulassung.
Ich kann euch nur raten: Beschwert euch beim Kammergericht Berlin und informiert Herrn Professor Dr. Hoeren. Wendet euch auch an den WDR "Marktcheck, Frau Brenninkmeyer. Die kennt sich mit der Deutschen Zentral Inkasso GmbH auch bestens aus.
Hallo,
ich bekam am 10.05.2010 über die RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH eine Mahnung, Kosten 140,00 €. GF der Firma ist Katja Günther, die weiterhin ihr Unwesen treibt. Werde nicht zahlen. Ein Handlungsbedarf besteht für mich erst dann, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid innerhalb von 14 Tagen. Es gibt Musterbriefe im Internet.
Ich wäre interessiert zu erfahren, wer schon einen Bescheid vom Amtsgericht erhalten hat.