Ergänzend: Sonder- und Wegerecht. Sonderrrecht: Mit überhöhter Geschwindigkeit gahren und mit grösster Vorsicht über rote Ampeln fahren. Also befreiung von bestimmten Vorschriften. Wegerecht: Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen/sollten Platz machen Vorfahrt, rechts ranfahren u dergl. Darf aber nur in Anspruch genommen werden wenn Signalhorn und blaue Lampen zusammen verwendet werden. Nur die blauen Lampen einzuschalten reicht nicht aus. Hier hat das "Sonderfahrzeug" laut Gesetzgeber kein Sonder- und Wegerecht. §35 und 38 StVo.

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Das kommt ganz auf die Stadt oder Komune an. Einige berechnen den Einsatz andere wieder nicht. Aber auch die Situation ist manchmal über die Kosten entscheidend. Beispiel: Bei uns sind nach heftigen Regengüssen sämtliche Keller von Wohnungen voll gelaufen. In diesem Fall hat keiner der Geschädigten die Kosten tragen müssen. Bei der Wachmaschine oder Wasserrohrbruch zahlt die Versicherung die entstandenen Schäden einige sogar den Einsatz. Dieser ist dann meistens kostenpflichtig. Mach dich am besten mal bei deiner zuständigen Behörde (Landkreis, Stadt) und deiner Versicherung schlau.

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