Ich will mich beim deutschen Einwohnermeldeamt abmelden, da ich ausgewandert bin. Ich möchte nun eine Abmeldebescheinigung haben aber diese wird verweigert da ich keine neue Adresse im Ausland angeben.

Muss ich meine Adresse im Ausland angeben? Auf vielen Seiten habe ich gelesen, daß ich das nicht angeben muss. Aber das Amt besteht darauf.

Ist es nun Willkür vom Amt oder bin ich wirklich dazu verpflichtet?

Danke für hilfreiche Antworten.