Antwort
Wie candeljack es schon geschildert hat, muss du die veränderungen zur nächste hauptfälligkeit angeben. Das kann aber auch bei monatlicher zahlungsweise bedeuten das du es innerhalb eines Monats machen muss aber die meisten Gesellschafften haben bis zur einer bestimmten pesonenzahl die gleichen Beiträge. Was du definitiv machen solltest ist, auf jeden fall das der Gesellschafft melden.