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1972sam

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tony32
19.05.2009, 20:45
Falsche Personenzahl in Betriebshaftpflicht, welche Folgen?

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Folgen es hat, wenn in der Betriebshaftpflicht nur 3 statt 4 Personen angegeben wurden.

Also vor allem, was passiert im Leistungsfall?

Leistungskürzung, Vertragsstrafe o.ä?

Wenn schriftliche Quellen genannt werden können, wäre das noch besser.

...zum Beitrag
Antwort
von 1972sam
21.05.2009, 01:31

Wie candeljack es schon geschildert hat, muss du die veränderungen zur nächste hauptfälligkeit angeben. Das kann aber auch bei monatlicher zahlungsweise bedeuten das du es innerhalb eines Monats machen muss aber die meisten Gesellschafften haben bis zur einer bestimmten pesonenzahl die gleichen Beiträge. Was du definitiv machen solltest ist, auf jeden fall das der Gesellschafft melden.

...zur Antwort
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