Ab wann fällt eine Drohne unter gewerbliche Nutzung?
Ich arbeite als Maurer Azubi in einer Baufirma außerhalb der Arbeit fliege Ich gerne sofern es dass Gesetz erlaubt mit einer DJI Mini 2Drohne.
Nun Hatte Ich die Idee auch mal die Drohne kurz auf der Baustelle hoch zulassen um dass Gebaute Gebäude aus der Luft zu fotografieren für etwas Content für den Instagram Account der Firma.
und zwar fällt des für mich selber unter Gewerbe obwohl dass nur reine Hobbysache?? ist, ich verdiene kein Geld damit und besitze selbst kein Gewerbe
hat schon jemand damit Erfahrung im Internet gibst nichts darüber
3 Antworten

Eine klare Abgrenzung gibt es da nicht und wird von deiner Versicherung festgelegt.
Es gibt einmal den Einsatz des Flugmodells zu Sport- und Freizeitzwecken und dann eben alles andere, wofür du eine erweiterte Versicherung benötigst. Wo die Grenze gezogen wird, musst du nachfragen.
Der Versicherer des DMFV sieht es z.B. schon als nicht mehr zu Sport- und Freizeitzwecken an, wenn man mit dem Vorsatz fliegt, Bilder oder Videos aus dem Flug zu erstellen und diese veröffentlicht. Reicht also schon ein Youtube/Insta/Tiktok Video, damit der Flug nicht mehr unter der Standard Freizeitversicherung versichert wäre.
Andere Versicherungen halten sich da mehr zurück und machen es Situationsabhängig.
In deinem Fall ist es aber ziemlich sicher kein Flug zu Sport- und Freizeitzwecken, sondern ein kommerzieller Flug, der auch entsprechend versichert sein muss.

Wenn du sie nicht privat nutzt ist es Gewerblich.
Heißt wenn du dafür Geld verlangst.
Privat kannst du natürlich für deinen Chef kostenlos Videos oder Photos machen solange diese legal sind

wenn du das im Auftrag deines Arbeitgebers udn im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses, udn noch dazu über deine Bezahlung im Angestelltenverhältnis hinaus unentgeltlich machst, ist das kein Gewerbe.

Auch ohne Angestelltenverhältnis könnte er natürlich auch kostenlos Aufnahmen machen