Wie hoch wird die Strafe bei Angeln ohne Angelkarte (mit Fischereischein) ausfallen?

7 Antworten

An Staatlichen Gewässern gilt: Angeln OHNE Erlaubnisschein = Fischwilderei = DIEBSTAHL! Anzeige Garantiert! Kosten je nach Einkommen zwischen 500 und 1500 Euro + Anwaltskosten, denn das geht vor Gericht. Ausserdem ist dein Fischereischein FÜR IMMER weg! An privaten Seen geht das nur über eine zusätzliche Anzeige des Gewässerbesitzers. Stellst du dich mit ihm gut, kannst du ihm eine freiwillige Entschädigung anbieten, manche gehen darauf ein...ist aber auch Glück. An Vereinsgewässern würde ich es auch nicht wagen, die sind teilweise noch schärfer als die Staatlichen...(Besserwisserische Klugscheisser und wenn man genau hinschaut sind die mit dem größten Maul die, die sich am wenigsten an die Regeln halten...!)..deshalb angle ich nur an freien Seen! Und dein "Grundzubehör" = Hakenlöser/Zange, Messer, Totschläger, Kescher etc sind absolut Pflicht! Man kann ja mal was vergessen, dann aber am Wasser gleich überlegen was tun wenn mans braucht...zB Totschläger = Stein oder Stück Holz bereit legen...dann sind die Polizisten auch nicht so. Aber selbst mir als Anglerin geht der Hut hoch wenn mein Angelplatznachbar ankommt und meint "Kescher vergessen - ich krieg doch kurz deinen ?!?) Klar kriegt er ihn - ABER nur mit einer gehörigen Gardienenpredigt! ERGEBNIS : ich würde es nirgends riskieren! Übrigens : in Norwegen gelten andere Bestimmungen als hier.... Petri Heil

Hallo  Dicker2503,

selbstverständlich rechnet sich die Sache wie Du sie darstellt schön. Allerdings Du zahlst ja nicht irgendeine unsinnige oder ungreifbare Gebühr sondern einen persönlichen Beitrag für das befischte Gewässer. Ein Erlebnis in der Natur welches einen Beitrag von jedem Liebhaber fordert um diese Natur auch länger so zu erleben wie wir diese gerne vorfinden.

Klar du sparst Geld, schadest aber jeweils dem Pächter oder nutzenden Gemeinschaft. Wenn dieser soziale Raubbau Deine persönlichen Ansprüche an Dich selbst erfüllt rechnet es sich natürlich weiter.

Unterm Strich dient das lösen der Tageskarte nicht dazu den Verein oder den Pächter unendlichen Reichtum zu bescheren sondern einen Anteil für die Instandhaltung und den Besatz und selbst wenn es nur ein Teil der Pacht ist zurück zu geben. Glaubst Du etwa die nutzen die Gewässer komplett kostenlos an denen Du fischst?

Ich möchte Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber wenn Du Geld sparen möchtest, wende Dich doch an den Pächter, biete Ihm an für ihn am Gewässer die Kontrollen durch zu führen und frag höflich ob Du im Gegenzug vergünstigt oder kostenlos angeln darfst.


Im übrigen Angeln ohne Angelschein, sprich Fischwilderei ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und wird mit Geldstrafen bis zu 50.000€ geahndet und steht definitiv auch nachher im Zeugnis.

MIt besten Grüßen




Ich wurde schon von Mitarbeitern der Fischereiaufsicht/Fischereibehörde, Ordnungsamt und Polizei kontrolliert. Die wollen dann den Fischereischein und Angelschein sehen. Die könnten z.B. aber auch kontrollieren, ob ich meine gefangenen Fische auch waidgerecht getötet habe. Soweit ist man bei mir aber noch nicht gegangen.

beachte auch das wenn sie dich erwischen sie dir auch den fischerschein wegnehmen den siehste dann erst (jenachdem) in 1 oder mehreren jahren erst wieda und geldbusse kommt auch noch hinzu

aber das schwarzfahren an sich ist schon eine Straftat, ungefähr sowas wie Diebstahl. Du klaust ja praktisch einen Sitzplatz. Nur beim ersten mal erwischen machen die nix. Ich kenn aber Leute die beim 2ten Mal schon ne Strafanzeige hatten und dann zu Tagessätzen verurteilt wurden mit Führungszeugniseintrag etc.

Beim Angeln sind die Strafen auch deftig, WENN man sich erwischen lässt. so 500 Euro oder so hab ich mal gehört. Plus Anzeige wegen Wildfischerei. Oder wenns ein Angelteich war dann Diebstahl

achso nagut. ehrlich gesagt fahre ich auch nich schwarz aber es würd sich echt lohnen.