vermietung partyraum/party location - was ist zu beachten?

3 Antworten

Beim Bauamt der Stadt nachfragen ob in dem Fall ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss.

Ein Gewerbe mus nicht angemelet werden. Aber bei Kurzzeitvermietung muss Mehrwertsteuer abgeführt werden, außer man nutzt die Kleinunternehmerregelung. Also mit dem Finanzamt absprechen.

In Verbindung mit der Versicherung klären, ob es bestimmte Auflagen für Brandschutz gibt, evtl. Brandmeldeanlagen o.ä. eingebaut werden müssen, Fluchttüren ausreichen etc.

Ruhezeiten sind einzuhalten. Ab 22 Uhr dürfen keine Nachbarn mehr gestört werden. Wenn mal irgend ein Event ansteht, bei dem es lauter werden kann, dann kann man beim Ordnungsamt der Stadt eine Sondergenehmigung beantragen.

Ich denke aber, die Geschäftsidee kann nur funktionieren, wenn man optional auch Catering anbietet. Viele potentielle Mieter wollen sich um Getränke und Verpflegung ungern selber kümmern müssen für so viele Leute.

Allerdings kommt für das Catering dann dazu, dass erstens doch eine Gewerbeanmeldung nötig ist, und zweitens wird sich das Lebensmittelaufsichtsamt davon überzeugen wollen, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden und wird ggf. Auflagen machen.

Mir fallen noch Brandschutz und Hygienevorschriften (Toiletten?) ein.

Mit solchen wichtigen Fragen würde ich mich lieber nicht an ein Laienforum wenden ...

Das wichtigste ist eine erwachsende Person zum kielholen wenn was schief läuft mit minderjährigen Rabauken.

Tagesversicherung noch und nöcher... Brand - Überflutung - Einbruch - Diebstahl ... alles