Meine Adresse wurde ungefragt veröffentlicht. Was tun?

5 Antworten

Wahrscheinlich hast Du Dich unkorrekt verhalten und bist daher auf der Schwarzen Liste des Tierschutzes gelandet.  Das passiert, wenn Du z.B. ein Tier adoptierst, den Vertrag unterschreibst und dann das Tier, das evtl. aus dem Ausland extra angereist ist, nicht übernimmst.

Mit der Unterschrift unter dem Vertrag hast Du zugestimmt, dass Tierschutz relevante Daten über Dich veröffentlicht werden dürfen, natürlich nur unter Tierschützern, damit anderen Organisationen nicht dasselbe mit Dir passiert.

Stelle Dich jetzt bitte nicht als Opfer dar, sicherlich hast Du etwas getan was nicht ok war und das wird nur unter den Tierschützern geteilt.

nein, es kam nicht zu Stande weil uns einen Tag vorher erst über giardien etc informiert wurde. ausserdem war der Hund bereits auf Pflegestelle und wir wollten ihn erstmal nur kennen lernen

habe bereits mit anderen Tierschützern Kontakt die mir die unKorrektheit der Dame bestätigen. sie ist privat Vermittlerin nicht über eine Organisation. Danke für die hilfe. da sind jetzt mehrere hinterher und die Anzeige ist bereits gestellt

im übrigen sagen die anderen Tierschützer auch das ich hier das Opfer bin - sämtlicher Schrift Verkehr bestätigt das. Aber danke Tierschutz Ibiza, dass ihr euch beide Seiten anhört und nicht vorschnell urteilt ;)

Die Polizei ist nur für Strafrecht zuständig, also wenn gegen das Strafgesetz, OWIG oder deren Nebengesetzte verstoßen wurde. Alles andere wären zivilrechtliche Auseinandersetzunen, die könntest du im Falle eines eintretenden Schadens von der Person einfordern....

Hm. Anzeige. Nicht einfach zu antworten. Eine unbefugte Datenveröffentlichung liegt eigentlich nur vor, wenn die Daten einer unbestimmten Anzahl und nicht nur einer begrenzten Gruppe zugänglich gemacht wird. Eine andere Möglichkeit als §§43/44 BDSG ist mir allerdings jetzt nicht in Erinnerung. Ich denke es kommt darauf an wie groß die Gruppe ist, allerdings sind mir darüber keine aktuellen Urteile bekannt.

Die Adresse wurde nicht durch das Überwinden von Kennwörtern etc. bekannt, sondern wahrscheinlich von dir sogar weitergegeben, wenn gleich aus einem völlig anderen Grund. Deswegen greifen andere strafrechtliche Tatbestände wie Ausspähen von Daten etc. nicht.

Hinzu kommt allerdings noch, dass gegebenenfalls in dem Bundesland in welchem die Person wohnt noch landesdatenschutzrechtliche Bestimmungen betroffen sein könnten. Aber das kann hier kaum beantwortet werden.

Danke für die Antwort! Ausspähen ist es nicht, aber an Datenschutz hat sich die Dame nicht gehalten. im Endeffekt ist sie ja ein Unternehmen und darf die Adresse nur für den einen Zweck nutzen. Sonst dürften alle anderen Firmen wie T-Online etc ja auch meine Adresse bei facebook verbreiten.

Das ist auf alle Fälle rechtswidrig rufe mal bei der polizei an und frag was du machen kannst

Bei der Polizei melden. Sowas geht gar nicht.

.... und woher hat das Gesichtsbuch deine vertraulichen Angaben wirklich?

Was soll eine geschlossene Gruppe sein, sind die dort hinter Schloß und Riegel eingesperrt worden?

Ich denke, der Datenschutzbeauftragte für den Schutzverein sollte eingebunden werden. Adresse steht im Vertrag.

sie hat es dort als Post verfasst ;) geschlossene Gruppe - nicht jeder kann beitritts Anfragen Stellen.

Achso, die Person ist selbstständig damit, also gehört keiner bestimmten Organisation an. dort gibt es also keinen an den ich mich wenden könnte