Mietkosten berechtigt?

Hallo, ich wohne seit 3 Jahren in meiner ersten Mietwohnung. Mein Vermieter hat sich gewechselt und nun seitdem habe ich mehr Kosten zu tragen. Nun möchte ich wissen ob diese berechtigt sind.

Zu den Kosten:

1. Heizölkosten: Ich habe bis jetzt im Jahresende immer eine Pauschalzahlung für das kommende Jahr gemacht. Letztes Jahr musste ich 600€ in zwei Raten Zahlen, weil die Preise für Heizöl gestiegen sind. Am Ende des Jahres musste ich zusätzlich 400€ nachzahlen weil dementsprechend mehr verbraucht wurde. Nun will meine Vermieterin, dass ich für das aktuelle Jahr 1600€ vorausstrecke, da ich ja schließlich letztes Jahr genauso viel verbraucht habe. Sie überlässt es mir ob ich es in 2 oder 3 Raten zahle. Ist das erlaubt?

2. Wasserkosten + Stromkosten : Wir haben im Gebäude nur ein Wasserzähler. Es wohnen seit letztem Jahr neue Mieter im Untergeschoss. Diese sind 2 Personen, ich bin alleine. Bei der Jahresabrechnung wird der Gesamtverbrauch durch 3 geteilt, um es "fair" aufzuteilen. Problem ist jedoch, dass ich Schichten fahre und manchmal 10-12 Stunden gar nicht zuhause bin. Die Mieter untendrunter sind jedoch so gut wie immer zuhause und haben Whirlpool, laute Boxen, ect. ect. ect... Über einen zweiten Stromzähler hat sich die Vermieterin informiert, wollte aber schließlich keinen organisieren, da es 30.000€ kosten würde und sie es zu teuer findet...

3. Renovierungskosten: Sie hat schon einige Andeutungen gemacht, dass sie den Balkon renovieren möchte und vorallem die Außenfarbe von dem Haus. Jetzt habe ich angst dass ich die Kosten dafür tragen müsste, weil sie mir einmal ihre Mahnungsgebühren abgeben wollte, nachdem sie vergessen hat uns über die Schornsteinfegerkosten zu informieren..

Was würdet ihr in der Situation machen? Ist das alles rechtens??

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Welches ist der fachgerechte, rechtlich korrekte Ablauf in Sachen gestrichenem Nebenkostenprivileg - Kabel TV Neuvertrag 01.07.2024?

Hallo Community

Ich erfuhr, dass Mieter zum 01.07.2024 ihren Vertrag/Anbieter für TV Kabel selbst wählen können, Dank gestrichenem Nebenkostenprivileg.

Ich bin Mieter einer Wohnung einer Wohneigentümergemeinschaft, welche einen KabelnTV-Sammelvertrag vor Urzeiten abgeschlossen hat. Die Kabelgebühren per Nebenkostenabrechnung beliefen sich bisher auf 110€ im Jahr.

Vom Vermieter oder Hausverwaltung erfolgte hierzu keine Information. Zudem sei gesagt, dass der Vermieter kein wahrer entgegenkommender Vermieter mit Interessen/Kenntnissen ist, sondern eher schwierig, menschlich distanziert und stur bei solchen Angelegenheiten... muss man sich ja "bewegen", recherchieren und arbeiten...Daher ist das Verhältnis angespannt.

1.) Wie ist das fachgerechte weitere Vorgehen meinerseits in Sachen TV-Kabel-Versorgung ab 01.07.2024?

1.1.) Ich bin rechtlich dazu berechtigt, meinen Versorger, wie bei Strom, eigens zum 1.7.24 zu wählen und

1.2.) evtl. weitere Kosten muss bei ungekündigtem Kabelvertrag der Vermieter (1 vermietete Wohnung der Wohneigentümergemeinschaft) tragen?

1.2.1Z Zur Kündigung deren Sammelvertrag braucht es vermutliche eine WEG-Abstimmung, mit Mehrheit?

2.) Muss meinerseits der Vermieter darüber informiert werden, dass ein eigens gewählter Anbieter zum 01.07.2024 den Empfang versorgt?

3.) Die Hausverwaltung wird über die Eigenversorgung zum.1.7. informiert, damit die anteiligen TV Kabel Gebühren bis 30.06.24 in der Nebenkostenabrechnung erfolgen.

ÜBER FACHLICHE ANTWORTEN VON PERSONEN MIT FACHKENNTNISSEN FREUE ICH MICH UND WEISS DAS ZU SCHÄTZEN UND BEWERTEN.

Kabel, Mietrecht, Betriebskosten, Nebenkosten
Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten
Stromzähler - Tarif Pflicht?

Hallo :)

Wir sind die Eigentümer einer Immobilie (seit Oktober 2022) und dieses hat 4 Stromzähler. Bis April 2023 waren es 3 analoge und 1 digitaler Stromzähler. Von den analogen Stromzählern sind 2 in Verwendung (Wohnung und Hausstrom), der digitale für eine andere Wohnung. Der 3. analoge Stromzähler ist nicht in Verwendung.

Im April 2023 erfolgte der Umbau vom unbenutzten analogen Stromzähler zu einem digitalen. Dies haben die Stadtwerke so angeordnet. Weiterhin ist der Stromzähler nicht in Benutzung.

Nun haben wir eine Zahlungserinnerung bekommen das wir 174,77 € wegen diesen unbenutzten Stromzähler zahlen sollen. Dies ist die erste Zahlungsaufforderung die wir wegen dem Stromzähler bekommen. Nach einem Anruf haben wir kulanterweise die Rechnung (angeblich November 2022) versendet per E-Mail erhalten. Diese ist wie folgt aufgeschlüsselt:

Uns wurde nun Rückwirkend der Stromtarif in Rechnung gestellt (nur der Grundpreis vom Tarif, Verbrauch ist mit 0 kWh angegeben).
Der Stromzähler war auch bei den vorherigen Besitzern nicht in Verwendung.

Gibt es eine Pflicht einen Tarif für jeden verbauten Stromzähler zu haben? Kann ein Tarif ohne unsere Zustimmung einfach abgeschlossen werden von den Stadtwerken "nur" weil ein Stromzähler verbaut ist? Das Stromzähler eine Jahresgebühr haben ist uns bewusst, von dieser sind wir auch ausgegangen diese zu zahlen.

Danke für eure Hilfe :)

Bild zu Frage
Energie, Nebenkosten, Rechtslage, Stromtarif, Stromversorgung, Stromzähler, Zählerstand, Stadtwerke
Warmwasser Verbrauch- m3 in kwh und Preise?

Hey Leute!

ich bin nun seit 8 Monaten mit meinem Partner Mieter in einer Wohnung von Vonovia. Ich bin durch zufall, in der Vonovia App auf unsere warmwasser Verbräuche gestoßen, welche weit über dem Durchschnittsbenutzer liegt, tatsächlich beim doppelten. Nun hab ich mir natürlich total Sorgen gemacht und Versuch das ganze auszurechnen, ich bin aber nurnoch verwirrt. Vielleicht findet sich aber jemand, der sich damit auskennt.

Wir wohnen seit dem 01.06.23 in dieser Wohnung und sollen in diesen 6 Monaten 2415kwh warmwasser verbraucht haben. Das sind zb im Dezember 363kwh gewesen. Wir haben laut wasserzähler im Bad insgesamt, also vom 01.06.23 bis zum 01.02.24 an warmwasser 24,35 m3 verbraucht. Wenn ich das durch die 8 Monate teile und es mal 6 nehme, weil nur das Jahr 2023 einsichtig berechnet wird, wären das 18,26 m3 für die 6 Monate. Also haben wir für 18,26 m3 insgesamt 2415kwh verbraucht, ist das normal? Kommt das hin? Mir erscheinen die 2415kwh so viel.

Ich denke, das wir eine Nachzahlung bekommen werden, da wir nur knapp 120€ für Heizung und Warmwasser im vorraus zahlen. Kann jemand vllt ausrechen was da für kosten bei rum kommen?
wie wird sowas abgerechnet, in kWh oder in m3? Oder beides?

Vielleicht noch gut zu wissen, dass wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen, welches nach meinem Wissen per Fernwärme beheizt wird.

Ich danke schonmal jedem, der sich mit meiner Frage befasst!

Energie, Fernwärme, Nebenkosten, Sanitär, Warmwasser
Bürgergeld und Nebenkostenabrechnung Gas & Strom?

Hallo , ich beziehe Bürgergeld mit meinen 2 klein Kindern, wir wohnen in einen kleinen 1 Familien(reienhaus 100qm) Nun kam die Jahres Abrechnung und ich bin aus allen Wolken gefallen

Die letzte Jahres Abrechnung war Strom 2500 kWh

Die Aktuelle Jahresabrechnung war plötzlich 9.900 kWh

Wir haben die selben Geräte wie die letzten 2 Jahre wo wir schon hier wohnen , wir sind eingezogen da waren die Kinder 1 Jahr alt,jetz sind sie knapp 4 Jahre alt,und ich frage mich wie kann solch eine Strom Preisexplosion kommen ? Unsere Geräte sind die alten wie vorher und es wurde immer auf A++ geachtet .. Warmwasser läuft über Gass, lediglich im Gäste WC und in der Küche ist ein Durchlauferhitzer angebracht,aber auch mit guter Energieklasse ... In meinem freundeskreis hat jeder pötzlich 2-3x mehr verbrauch als in den Folge jahren ,obwohl nichts geändert wurde,wir sind alle beim selben versorgen und denken da kann was nicht stimmen,der Versorger sagt , die letzten 2 Jahre wurden die Zählerstände wegen Corona nur hochgerechnet und deshalb ergibt sich dieser verbrauch ?

Kann doch nicht sein das man mit 2kleinkindern einen stromverbrauch hat von einem 10-12 Personen Haushalt ? Hilft das Jobcenter ( bürgergeld einen bei solch imensen nachzahlungen ? Der Zähler wurde mitte des Jahres gegen einen neuen ausgetauscht,nun kann man wohl nicht mehr überprüfen lassen ob dieser zähler ne macke hatte ? ich kann mir nicht erklären wie solch ein verbrauch zu stande kommt..

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