Vermögenswirksame Leistungen rückwirkend einklagen - welche Möglichkeiten habe ich?

Hi zusammen!

Ich beende jetzt im Mai meine Ausbildung bei einer Versicherung (nach drei Jahren). Habe am 01.09.2021 angefangen.

Nun ist es so, dass ich damals bei meinem alten Chef (habe letztes Jahr das Büro gewechselt) eine VL-Anlage in einem Fondsdepot beantragt habe (2 Tage nach Ausbildungsstart, also sofort). Habe den Antrag auch hier liegen - von mir unterschrieben, ebenso von meinem alten Chef und sogar der Lebens-Abteilung der Versicherung, bei der ich arbeite.

Mein alter Chef hat die Sachen dann abgeschickt und die Sache war für mich komplett gegessen. Lohnabrechnungen hatten wir erst vor einem halben Jahr in der Berufsschule, daher wusste ich nicht, dass die in meiner Abrechnung aufgeführt werden und daher habe ich da auch nie drauf geachtet.

Jetzt schaut es aber danach aus, dass mein Chef das irgendwie verkackt hat und dieser VL-Vertrag nie zustande kam. Was kann ich nun rückwirkend tun? Das sind immerhin über 1000€, die mir zustehen. Habe alle Unterschriften auf dem Dokument und damals auch die mündliche Zusage meines Chefs erhalten, dass alles erledigt sei und das läuft.

Kann ich das einklagen und seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt mir da etwas?

LG

Finanzen, Geld, Gehalt, Fonds, Depot, Versicherung, Recht, Anwalt, Gesetz, Abrechnung, Haftpflicht, Jura, Lohn, Lohnabrechnung, Vermögenswirksame Leistungen, VL
Private Haftpflicht - Wenn Auto von privater Hebebühne fällt?

Hallo an alle!
Ich habe eine rein hypothetische Frage.

Als KFZler habe ich zur Instandhaltung meiner eigenen Fahrzeuge eine Hebebühne in meiner Garage. Da ich diese Möglichkeiten habe, halte ich auch die Autos meiner Eltern und Geschwister instand, was ja selbstverständlich ist. Ab und an kommt auch mal ein Nachbar an und fragt, ob ich mal schauen kann, was hier und da klappert...Ehrensache.

Was ist aber eigentlich, wenn wirklich mal der unwahrscheinliche Fall eintritt, ich vielleicht "schlafe" und das Fahrzeug (nicht mein eigenes) von der Bühne kippt oder durch die Bühne beschädigt wird...z.B. wenn ich mal einen Tragarm vergesse richtig zu sichern oder ihn einfach vergesse korrekt zu positionieren....Fahrzeug kippt und wird dadurch, oder auch einfach nur beim hochfahren, beschädigt.

Inwiefern ist solch ein spezieller Fall im allgemeinen durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt? Und NEIN, ich rede hier nicht von schwarzer Kelle oder sonstewas - das mache ich alleine schon aus gewährleistungstechnischer Sicht nicht. Nur wird natürlich solch ein Fall bei einer Versicherung gleich einen faden Beigeschmack haben.

Es ist einfach ein Fall, der in der Theorie eintreten könnte, auch wenn man von der Sache her immer gleich an illegale Aktivitäten denken würde, was aber eben nunmal nicht automatisch der Fall ist!

Vielen Dank und liebe Grüße,

Ben

Versicherung, Recht, Haftpflicht, private Haftpflichtversicherung, Auto und Motorrad

Meistgelesene Fragen zum Thema Haftpflicht