KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?

Hallo Community,

ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.

Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.

Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?

Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?

Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?

Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.

KFZ, Steuern, Autohandel, Gewerbe, Nebengewerbe, differenzbesteuerung