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Konsequenzen für die Apotheke bei nicht Bereitstellung eines Arzneimittels?

Nun zu meinem Problem. Die Apotheke möchte mein BTM Rezept, welches ich am Samstag abgegeben habe nicht beliefern, und haben mich erst heute davon in Kenntnis gesetzt. Die vorigen Wochen ging das immer. Plötzlich sagen sie aber das wäre aufgrund der 7 Tage Frist nicht möglich, einfach so? Plötzlich? Aber nach § 187 BGB zählt der Tag, als das Rezept ausgestellt wurde nicht dazu, da der Tag nicht dazu zählt: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt." Die Apotheke hat sich nicht am Samstag gemeldet, als ich es abgegeben habe...das ist reinste Schikane. Ich kann leider auch keinen neuen Arzttermin ausmachen, weil mein Termin erst nächste Woche ist, und der Arzt im Urlaub ist. Wo bekomme ich jetzt jedoch meine Medikamente her? Ich habe zwar noch einen anderen Arzt aber auf Grund von Umzug ist dieser jetzt 200km entfernt. Ich habe kein Geld um dort hin zu fahren. Kann ich die Kosten der Hin und Rückfahrt sowie die des möglichen Arzttermins (ja ich muss ihn selbst zahlen) der Apotheke in Rechnung stellen? Sie haben ja schließlich mich nicht rechtzeitig in Kentniss gesetzt dass es wohl ungültig sei. Hat die Apotheke jetzt die vorigen Wochen immer ein Fehler gemacht?

Versicherung, Betäubungsmittel, Arzeneimittel