Zwischen Abmahnung und Kündigung?

3 Antworten

Da gibt es keine Zeiten die eingehalten werden müssen

Wegen des abgemahnten Verhaltens kann nicht gekuendigt werden.

Wird das abgemahnte Verhalten jedoch wiederholt, kann dies u.U. eine Kuendigung rechtfertigen.

Liegt die Abmahnung jedoch schon laenger zurueck, kann es sein, dass auch die Wiederholung eines schon vor langer Zeit einmal abgemahnten Fehlverhaltens nicht fuer eine Kuendigung ausreicht.

Es kommt also immer auf die Umstaende im Einzelfall an.

es gibt keine Norm. Aber eine Abmahnung, die z.B. 5 Jahre her ist, wird vor einem Arbeitsgericht schwerlich Bestand haben.