Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?
X ist in einer Zwickmühle.
X darf eine Wohnung fristlos verlassen wenn ein Nachmieter (N) reinkommt.
N hat eine schwierige Situation:
- will zwingend aus der Wohnung die er hat raus
- zahlte bisher seine Miete bar
- hat mehrere Jobs und ist selbstständig
- fühlt sich vom Vermieter belästigt
- Vermieter sagte es sehe gut aus...
- hat Wohnung gesehen und sie ist billiger als seine
X hat ein Zeitproblem:
- hat wenige Angebote, nur wenige Tage Urlaub für Umzug geplant
- Umzug ist für Job wichtig, sonst lange Busfahrten
- hat eine Wohnung fliegen lassen, weil der Vermieter nicht N zusagte, weil N bis vor 2 Tagen im Urlaub wahr und der Kontakt schleift
- X hat erneute Whg. Besichtigung und möchte eigentlich sofort zusagen, bevor sie auch weg ist, Zeitrahmen ist aktuell unbekannt. Möglich dass ich hier 1-2 Tage rausholen könnte mit einer mündlichen Zusage - Siehe Zwickmühle/ Risiko
- X hat keinen Mietvertrag sondern zahlt nur regelmäßig Miete (Kulanz), wichtig für ggf. juristische Sichtweisen
Zwickmühle:
- Wenn X der Whg. zusagt, und N die Whg. von X nicht bekommt, steht die Whg. von X leer und X hat gegen Verträge verstoßen (die offiziell nicht existieren)
- N ist die einzige Option die der Vermieter hat, so scheint es
- N seine Situation ist "dringlich"
- X seine Situation ist dringlich
- Diese Wohnung muss auch dringlich weg
- Der Vermieter hat noch kein okay gegeben bzw. hat N noch nichts unterschrieben, es gibt nur die Wagnis und mündliches...
Risiko...entweder X zahlt zwei Mieten bis er einen Nachmieter hat (wahrscheinlich N oder irgendwer), ohne dass der Vermieter weiß, dass X schon raus ist/ umzieht...oder N bekommt das okay und darf rein.
N könnte die Miete schon zahlen, über mich...doch hat er noch nicht die Wohnung...jurisitsche Frage...geht sowas um den Vermieter in zugzwang zu führen? Kann man den Vermieter unter Druck setzen?
Soll X das Wagnis eingehen auch wenn er dann vermutlich 1200€ Miete zusammen zahlen müsste (was er für einen Monat theoretisch könnte)? Dazu muss aber ein Nachmieter da rein!
Danke fürs lesen und grübeln.
2 Antworten
X hat einen mündlichen Mietvertrag, den er durch schriftliche Kündigung oder Aufhebung beenden müsste, damit N einen Mietvertrag mit dem Vermieter von X abschließen kann.
Die Zeitfrage ist da nur von Bedeutung, wenn die Beteiligten Vermieter, X und N an einem Tag die vertragstechnischen Dinge nicht lösen können und die Rückgabe und Übergbe der Wohnung nicht vollzogen werden kann.
Also alle an einen Tisch und los gehts.
Wenn X den N in seiner Wohnung wohnen lässt und Miete bezahlt, dann kann er nach Abmahnung vom Vermieter fristlos gekündigt werden >> §540 BGB. N verliert dann auch sein Wohnrecht, den erhat keinen MV mit dem Vermieter.
Wird X nicht gekündigt, bleibt er Mieter bis zu einem wirksamen Mietende und ist zur Mietzahlung verpflichtet ob er nun da wohnt oder nicht.
Mieter und Vermieter stehen alleine im Vertragsverhältnis.
Alles andere ist "Gedankenquark", der am Thema vorbeischlendert!
Es hat sich bis jetzt eine Konstellation ergeben die es X erlaubt, das Risiko zu minimieren 2 Mieten zahlen zu müssen, in dem Partei N und Vermietrr von X sich mündlich einig sind, nur dass der Vermeiter noch alles schriftlich machen möchte. In dem Zeitrahmen ist das für X im Grunde tragbar.