Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

X hat einen mündlichen Mietvertrag, den er durch schriftliche Kündigung oder Aufhebung beenden müsste, damit N einen Mietvertrag mit dem Vermieter von X abschließen kann.

Die Zeitfrage ist da nur von Bedeutung, wenn die Beteiligten Vermieter, X und N an einem Tag die vertragstechnischen Dinge nicht lösen können und die Rückgabe und Übergbe der Wohnung nicht vollzogen werden kann.

Also alle an einen Tisch und los gehts.

Wenn X den N in seiner Wohnung wohnen lässt und Miete bezahlt, dann kann er nach Abmahnung vom Vermieter fristlos gekündigt werden >> §540 BGB. N verliert dann auch sein Wohnrecht, den erhat keinen MV mit dem Vermieter.

Wird X nicht gekündigt, bleibt er Mieter bis zu einem wirksamen Mietende und ist zur Mietzahlung verpflichtet ob er nun da wohnt oder nicht.

Es hat sich bis jetzt eine Konstellation ergeben die es X erlaubt, das Risiko zu minimieren 2 Mieten zahlen zu müssen, in dem Partei N und Vermietrr von X sich mündlich einig sind, nur dass der Vermeiter noch alles schriftlich machen möchte. In dem Zeitrahmen ist das für X im Grunde tragbar.

0
@Wepster

Dann löse den Mietevertrag einvernehmlich mit dem Vermieter auf. Viel Glück und eine gute Zeit.

1

Mieter und Vermieter stehen alleine im Vertragsverhältnis.

Alles andere ist "Gedankenquark", der am Thema vorbeischlendert!

Ja ich weiß, Risiko eben...

0