Zweitwohnsitz und Vermieterbescheinigung "nachreichen"?
Hallo zusammen,
Ich lebe seit mehreren Jahren in einer Fernbeziehung, habe natürlich die Absicht, sobald sich beruflich etwas ergibt, mit meinem Lebenspartner zusammenzuziehen. Zur Zeit trennen uns allerdings noch gut zweihundertdreissig Kilometer. Durch äussere Umstände, Glück und Zufall haben wir vor kurzem eine super Wohnung für uns beide gefunden, die wir nicht ausschlagen konnten, mein Lebenspartner wohnt da schon, ich pendel halt am Wochenende hin, wir teilen uns die Miete etc.
Da ich auf unbestimmte Zeit noch meine Arbeit und eine kleine Wohnung an meinem jetzigen Wohnort habe und wir die finanzielle Belastung etwas senken möchten, haben wir uns überlegt, dass ich doch meinen Hauptwohnsitz an den Wohnort meines Lebenspartners verlegen könnte und meine jetzige Wohnung zu einer beruflich bedingten Zweitwohnung machen könnte.
Theoretisch müsste ich nach Umzug in eine Zweitwohnung binnen vierzehn Tagen die Ummeldung vollziehen, inkl. Vermieterbescheinigung mit Einzugsdatum, damit die Zweitwohung anerkannt wird, auch vom Finanzamt. Nun wohne ich ja aber schon seit gut zehn Jahren in dieser "Zweitwohnung". Kennt vielleicht jemand einen Weg, wie man diese Wohnung trotzdem noch als Zweitwohnung durchbringt, oder muss auch ich erst in eine andere Wohnung ziehen um dann eine Zweitwohnung geltend machen zu können ?
Für solche Aussnahmefälle gibt es leider nirgends Hinweise, zumindest habe ich nichts für einen Fall dieser Art gefunden.
1 Antwort

Bei uns war das damals so, das ich zuerst mal abwartete, wie sich das mit meiner Arbeit entwickelt. Dann, nach 2 Jahren habe ich die Meldung herausgeschickt.
Das wurde dann auch anerkannt, aber selbstverständlich nicht rückwirkend.
Ich habe dies mit dem Hinweis versehn, das ich aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages nicht sicher bestimmen konnte, ob ich dieser Wohnsitz als 2. Wohnung halten werde, was sich aber erst jetzt herauskristalliesieren konnte.

In meinem Fall habe ich zusätzlich noch eine Bestätigung des Arbeitgebers beigefügt, aus der das Datum meiner Einstellung ersichtlich war.
Ab diesem Tag hat das Amt dann dies akzeptiert.
Hallo disa,
Danke für die Antwort.
Aber wie habt ihr das damals mit der Vermieterbescheinigung geregelt?
Die muss man doch bei der Ummeldung bzw. Anmeldung der Zweitwohnung mit abgeben und dort ist ja auch das Einzugsdatum vermerkt.
Das Finanzamt hat das dann so akzeptiert, obwohl du schon zwei Jahre in der Zweitwohnung gelebt hast?