Zweite Schwangerschaft, kindsvater erpresst mich. Was tun?

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Kann ich gegen seine erpresserei irgendwas machen?

Du kannst ihm mitteilen, dass er das gefälligst einstellen soll, da du ihn andernfalls wegen versuchter schwerer Nötigung gemäß § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB anzeigen wirst, strafbar mit 6 Monaten bis 5 Jahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

"(1) Wer einen

Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn
die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.(3) Der Versuch ist strafbar.(4)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter 1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

"

Zu Erläuterung:

Die Androhung dir das Sorgerecht für dein geborenes Kind wegzunehmen, ist unabhängig von der Frage, ob er das wirklich könnte (es langt, wenn er versucht dich glauben zu machen, er könnte es), Drohung mit einem empfindlichen Übel.

Dieses droht er auch an, damit du eine bestimmte Handlung durchführst.

Das ganze ist rechtswidrig, da der Zweck verwerflich ist (Abtreibung ist immer in diesem Sinne verwerflich, da lediglich straffrei aber immer noch rechtswidrig), da das Mittel verwerflich ist (man macht das Sorgerecht streitig, wenn es für das Kindeswohl erforderlich ist; das Sorgerecht streitig machen, um den anderen zu irgendwas zu bringen, ist immer missbräuchlich und damit verwerflich) und somit insgesamt die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Da hier eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch genötigt werden soll liegt wohl auch ein besonders schwerer Fall vor, denn das ist ja explizit ein Beispiel für einen schweren Fall, womit es um 6 Monate bis 5 Jahre Haft geht.

Dazu sollte ihm unbedingt noch klar gemacht werden, dass Nötigung ein sogenanntes Offizialdelikt ist und von Amts wegen verfolgt werden muss, was heißt, dass wenn du das einmal zur Anzeige gebracht hast, die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt, selbst wenn du das dann doch nicht mehr willst. Er braucht also gar nicht darauf zu hoffen, dass er durch zusätzlichen Druck nachdem du die Anzeige erstattet hast die Sache einfach wieder aus der Welt bekommt.

Ein realistisches Strafmaß dürfte übrigens bei 6 bis 12 Monaten auf Bewährung liegen, aber das ist auch schon lästig.

(Anzumerken ist noch, dass deine Drohung mit einer Anzeige vollkommen legitim ist und keine Nötigung; denn es ist gerade beabsichtigt, dass Strafandrohungen und somit auch die Drohungen mit Anzeigen mögliche Straftäter vom Begehen/Weiterverfolgen von Straftaten abschrecken sollen.)

carn112004  06.08.2016, 21:59

Selbstverständlich ist dabei relevant, ob ihm das auch nachgewiesen werden kann, also z.b. entsprechende Nachrichten oder Aussagen dritter.

Falls es das nicht gibt, macht eine Anzeige eventuell wenig Sinn; allerdings kann die Drohung damit trotzdem Sinn machen, je nachdem wie dein Ex drauf ist, manche beeindruckt sowas, andere nicht.

Wende Dich an das Jugendamt und erzähle dort von den Vorfällen, am besten mit anwaltlichem Beistand. Auch Dein Ex müsste den Weg über das JA wählen.....komm´ seinen Anschuldigungen zuvor! Die Entscheidung, wer das Sorgerecht bekommt liegt beim Familiengericht....und die entscheiden im Sinne des Kindeswohles und prüfen vorher genau die Umstände. Das Sorgerecht erhält nicht, wer die abenteuerlichste Lügengeschichte über den Ex-Partner vorbringt, sondern wer sich am besten dazu eignet. 

Und: Es wäre von Vorteil, wenn Du die Erpressungsversuche (auf die Du keinesfalls eingehen solltest) irgendwie beweisen könntest....entweder durch Zeugen oder "Schriftstücke", wie z.B. Whatsapp-Nachrichten oder SMS.

Was lässt du dich auch erpressen!?
Wenn du nur "angeblich" überfordert bist und es nicht stimmt, dann brauchst du dich doch nicht zu fürchten..

Es muss sowieso bewiesen werden ob seine Anschuldigungen dir gegenüber gerechtfertigt sind.. so schnell kann er dir also deinen Sohn garniert wegnehmen..

Als nächsten Schritt würde ich ihn an deiner stelle anzeigen gehen.. und dann soweit es geht den Kontakt nur noch über das Jugendamt halten..

Zeig ihn an. Jemanden zur Abtreibung zu erpressen ist strafbar.

Er kann Dir das Kind so einfach nicht wegnehmen, die Überforderung muß er schon beweisen.

Und die Überforderung muß dauerhaft und schädlich sein, dass man mit einem Kleinkind des öfteren mal überfordert ist, ist völlig normal.

Sammele Beweise: WhatsAPP Verlauf z.B. um bei einem Sorgerechtstreit entsprechende Argumente zu haben. Dann geh zum Amtsgericht und beantrage Prozesskostenhilfe, falls Du kein ausreichendens Einkommen haben solltest. dann zum Anwalt und diese Erpressungsversuche anzeigen und im Rahmen einen Sorgerechtsprozess "Abarbeiten lassen"

Dann hast Du endlich Ruhe. Und noch ein Tipp: knapp 5 Mio ledige Männer gibt es in Deutschland. Statistisch gesehen sind da 10000 Idioten drunter, Warum bleibst Du also bei dem Vertreter einer kleinen Minderheit hängen?

gnarr  06.08.2016, 16:40

lol die lachen sich bei gericht kaputt und schicken die ganze whatsapp geschichte in die tonne. das sind keine argumente für einen sorgerechtsprozess. argumente sind misshandlung oder missbrauch. alles andere ist uninteresant.

wenn du dir überlegst, wieviel idiotische euterträger es gibt, wirst du blass.

carn112004  06.08.2016, 21:56
@gnarr

Wieso lacht man sich "bei gericht" kaputt, wenn "die ganze whatsapp geschichte" nahelegt, dass der Kindsvater gegen die Kindsmutter schwere Nötigung nach § 240 Abs.4 Nr. 2 StGB begangen hat?

"argumente sind misshandlung oder missbrauch."

Schwere Nötigung gegen die Kindsmutter ist auch ein Argument, wenn auch kein so starkes wie Misshandlung oder Missbrauch des Kindes.

gnarr  07.08.2016, 09:19
@carn112004

weil sms und whatsapp nicht als beweis anerkannt wird. weiterhin ist es der eine der nötigt und der andere der sich nötigen lässt. er hat nix womit er nötigen kann. wenn er das kind haben will, holt er es sich egal ob sie abtreibt oder nicht. er bringt es einfach nicht wieder und wenn sie theater macht, dann macht er eine eilverfügung mit begründung. wenn er es begründen kann, hat er das kind erstmal bis zur verhandlung bei sich.

wenn er sagt, er hat das ganze gedöhns nicht geschrieben, wer will nachweisen das er es angeblich doch war?

carn112004  08.08.2016, 07:16
@gnarr


weil sms und whatsapp nicht als beweis anerkannt wird. weiterhin ist es
der eine der nötigt und der andere der sich nötigen lässt.


wenn er sagt, er hat das ganze gedöhns nicht geschrieben, wer will nachweisen das er es angeblich doch war?


Bei Staatsanwaltschaften und Gerichten hat es sich schon rumgesprochen, dass es Experten gibt, die zumindest feststellen können, ob eine bestimmte Nachricht von einem bestimmten Account/Gerät abgeschickt wurde.

Ob der das dann wirklich abgeschickt hat oder sein Account gehackt wurde, kann dann anhand von dessen Aussage und der Aussage des möglichen Opfers (dem Drohungen dann ja auch häufig verbal mitgeteilt werden) im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung entschieden werden.

Und üblicherweise finden Gerichte ein "Die Nachricht vom 15.10. 13.00 Uhr war von mir, dann wurde mein Account gehakt, womit die Nachricht vom 15.10 13.05 Uhr nicht von mir war, die Nachricht vom 15.10 13.07 Uhr war dann aber wieder von mir" nicht besonders glaubwürdig, vor allem wenn das mögliche Opfer einigermaßen glaubwürdig aussagt, der Inhalt der Nachricht vom 15.10 13.05 Uhr sei ihr am selben Abend noch verbal vom Angeklagten mitgeteilt worden.

Da dürften die meisten Gerichte zu dem Ergebnis kommen, dass das mit dem Hacken eine Schutzbehauptung ist und 15.10 13.05 Uhr tatsächlich vom Angeklagten abgeschickt wurde.



er hat nix womit er nötigen kann.

Es langt völlig, wenn er glaubt, dass er etwas hat mit dem er nötigen kann und versucht das mögliche Opfer das auch glauben zu machen. Das langt, wenn der Rest auch passt, für versuchte Nötigung.

Abgesehen davon ist die Drohung mit sachlich unangemessenen rechtlichen Schritten ein in vielen Fällen schon juristisch "durchgekautes" und als solches erkanntes Nötigungsmittel. Z.b. ist die Drohung mit einer Anzeige öfters mal Nötigungsmittel und zwar sogar dann, wenn die Drohung quasi leer ist, da gar keine Absicht besteht, sie umzusetzen, und sowieso bei der Anzeige mangels Beweise nichts passieren würde. (Weshalb ich ja in meiner Antwort explizit noch erwähnt habe, warum Drohung einer Anzeige gegen den möglicherweise nötigenden Erzeuger keine Nötigung ist; mit dem Androhen von Anzeigen muss man normalerweise vorsichtig sein)


Du erweckst den Eindruck, als würdest du wenig von strafrechtlichen Dingen wissen, da du falsch einschätzt, inwieweit elektronische Nachrichten Beweiskraft haben können, inwieweit eine Behauptung, man hätte irgendwas gar nicht getan nützlich ist, wie ein Gericht genau wertet, wenn ein Sachverhalt nicht mit 100% Sicherheit exakt nachweisbar ist, und was genau Nötigung ist. Bitte unterlass es in deinen Post den Eindruck zu erwecken, du würdest in diesen Dingen zuverlässige Aussagen treffen.


elektromeister  12.08.2016, 20:00
@carn112004

Vielen Dank für die umfassenden Ausführungen, welche meinen Tipp zur Beweissicherung untermauern.

Gruß Uli