Zweihandmesser mit feststellbarer Klinge mitführen legal?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einerseits steht im WaffG wirklich keine Begrenzung der führbaren Klingenlänge bei Klappmessern.

Andererseits ist das Führen von Waffen (hier: Hieb & Stichwaffen) grundsätzlich verboten

Bei Messern mit unüblich langen Klingen kommt man m.M.n schnell in Gefahr dass die Staatsmacht es für eine Waffe hält.

Zu den 2 Hand messern finde ich kaum etwas

Weil das Gesetz da nicht unterscheidet, was die Klingenlänge betrifft. Die Klinge ist feststellbar, damit unterliegt es den gleichen Kriterien wie feststehende Messer.

Also führbar da die maximale länge für feststehende 12cm beträgt :-) thx

Die Klinge ist feststellbar, damit unterliegt es den gleichen Kriterien wie feststehende Messer.

Das ist Oberquatsch !

@ES1956

Dann lies mal genauer nach.

@wiki01

In § 42 a Abs. 1 Nr. 3WaffG werden außer den feststellbaren Einhandmessern ("Messer mit einhändig feststellbarer Klinge") feststehende Messer erwähnt. Feststehende Messer sind Messer, die (einfach gesagt) aus einem Stück Metall mit einem Griff bestehen und somit  etwas anderes als feststellbare Messer (= Klappmesser mit einer Vorrichtung zum Arretieren der Klinge).

@PatrickLassan

Heißt das dann also ich könnte theoretisch ein zweihandmesser mit einer unbegrenzten klingenlänge führen?

@ReckerM16

Das geht theoretisch so lange gut bis einem Polizisten der Begriff "Klappschwert" einfällt ;-)

Wichtig ist erstmal dass es nicht einhändig oder durch einen Mechanismus mit einer Hand feststellbar ist, sonst unterliegt es generell einem Führverbot.

Außerdem sind noch andere Kriterien wichtig. Wenn es beidseitig geschliffen ist unterliegt es einem Führverbot. 

Zu der Klingenlänge eines feststellbaren (Zweihand-)Messer gibt das WaffG grundsätzlich sehr klar Auskunft, denn was fest-gestellt wird steht-fest. Klappmesser die sich nicht arretieren/fest-stellen lassen gibts hingegen kaum bis garnicht (zB manche Rasiermesser, aber die sind nicht spitz).



(1) Es ist verboten
(...)
3.
(...) feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Feststehend und festzustellend nicht auseinanderhalten können...

Wie dumm muss man sein ,ein Messer mit einer festen Klinge und ein Klappmesser zu vermischen?