Zwangsversteigerung mit Verrechnungsscheck?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ic kenn es nur so daas bei Häusern un dhochwertigen gütern nur ein bankgarantierter Scheck - so heißt es glaube ich - für dei Anzahlung oder den Gesamtbetrag akzeptiert wird.

Am besten mal das Büro des mit der Versteigerung Beauftragten fragen.

Eon Blanko-Verrecchningsscheckgibt ja nur Dir Sicherheit, nicht dem Versteigerer.

Mit freundlichen GRüßen

Nasdaq

Dankeschön, ein Anruf beim Amtsgericht hat genau dieses Ergebins gebracht.

Hallo,

bei Bank fragen.

Sicherheit [Bearbeiten] Der das Verfahren betreibende Gläubiger oder ein anderer dazu Berechtigter (beispielsweise der Schuldner), kann von jedem Bieter unmittelbar nach Abgabe des Gebots Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts verlangen. Diese Sicherheit kann durch einen von der Bundesbank bestätigten Scheck, einen Verrechnungsscheck, der von einem dazu zugelassenen Kreditinstitut ausgestellt ist, oder die Bürgschaftserklärung eines solchen Kreditinstitutes geleistet werden.[2] Als taugliche Sicherheit sind nur solche Verrechnungsschecks zugelassen, bei denen das Kreditinstitut Ausstellerin des Schecks ist und daher unmittelbar nach Art. 12 Satz 1 ScheckG auf Zahlung in Anspruch genommen werden kann, nicht jedoch vom Bieter ausgestellte Schecks, selbst wenn ein solcher zusammen mit einer Einlösungszusage der Bank vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006, V ZB 147/05). Wird die Sicherheitsleitung nicht sofort erbracht, wird das Gebot vom Gericht zurückgewiesen. Nur bis zum 15. Februar 2007 war es auch noch möglich, Sicherheit durch Übergabe von Bargeld im Termin zu leisten. An die Stelle einer Barzahlung tritt nun die vorherige Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse. Wird dem jeweiligen Bieter der Zuschlag nicht erteilt, wird die Sicherheit unmittelbar nach dem Versteigerungstermin vom Gericht zurückgegeben.(Quelle Wikipedia)

Gruss Feurigel

Die Versteigerungsgerichte akzeptieren nur einen bankbestätigten Scheck, d. h. die Bank muß für die Einlösung garantieren, und da steht natürlich auch ein fester Betrag drin (10% des Schätzwertes). Andere Möglichkeiten sind eine Bankbürgschaft in dieser Höhe oder die vorherige Einzahlung an der Gerichtskasse.

So ein Scheck ist ein ziemlich unsicheres Zahlungsmittel, da der Empfänger nicht sicher sein kann, dass er auch wirklich eingelöst wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er in solch einer Situation akzeptiert wird.