zwangsstilllegung kfz, wer übernimmt die kosten?
Guten Abend, habe letztes Jahr einen Auto verkauft Käufer(Ausländer) meldet das Fahrzeug nicht um Kaufvertrag hab ich zur Hand Käufer ist nicht auffindbar.. Bei Anwalt war ich schon Versicherungstechnisch hat alles wunderbar geklappt nur die Zulassungsstelle bereitet mir Schwierigkeiten da ich das Fahrzeug nicht ohne Papier und Schein abmelden kann!.. 12 Monaten nach Eingang des bescheides oder ab dem Stichtag weiß ich nicht mehr genau bei der Zulassungsstelle wird das Fahrzeug laut meinem Anwalt stillgelegt/zwangsabmeldung. Nun meine eigentliche Frage : wer übernimmt da die Kosten für die stilllegung oder entstehen da überhaupt irgendwelche kosten die mich treffen bei meiner Recherche habe ich von 300€ gelesen aber erst dann wenn ich die zwangsabmeldung einleite ?.. Jemand eine Ahnung Lg
1 Antwort
der aktuelle Halter ist zuständig - er hat zwar einen Kaufvertrag - hat aber gegen gewisse Vorschriften verstossen. Abgemeldet verkaufen.
der Käufer ist unauffindbar - auch wenn das Fahrzeug ausgebrannt gefunden wird und du als Halter ermittelt wirst, zahlst für den Schrotthaufen
Danke für das schnelle Antwort