Zuständigkeit bei der Rentenrückzahlung nach Todesfall - Fallen die Schulden bei der DRV in die Erbmasse?

2 Antworten

Die Erben erben grundsätzlich auch alle Schulden des Erblassers.

Da der Heimvertrag mit den Tod des Bewohners endet, sind zuviel abgebuchte Beträge vom Seniorenheim zu erstatten. Dies interessiert die DRV aber nicht. Die DRV kann das Geld ja nicht ohne weiteres vom Heim zurückfordern, das ginge nur im Pfändungsverfahren mit den Heim als Drittschuldner.

Gerade wenn die Oma im Seniorenheim war, wäre aber zu prüfen, ob es überhaupt noch was zu erben gibt, oder ob es nicht sinnvoller ist, das Erbe auszuschlagen. In diesen Fall hat man mit den Erbe nix mehr zu tun. Die Frist für die Ausschlagung beträgt dabei 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe der Berufung. Wichtig, wird nicht ausgeschlagen wird man Erbe. Einer expliziten Annahme bedarf es nicht.

Fallen diese Schulden bei der DRV in die Erbmasse und wird ggfs. unter den Erben aufgeteilt?

Die Schulden sind von den Erben im Innenverhältnis anteilig zu tragen. Nach außen besteht eine Gesamtschuldnerische Haftung, d.h. die DRV kann sich an jeden Erben wenden.

Nur wer aus unserer Fam. ist der richtige Ansprechpartner Anwalt der DRV und ist für die Angelegenheit zuständig?

Die Erben. Wie gesagt die DRV kann sich an irgendeinen Erben wenden. Sofern Ihre Mutter und Sie ausschlagen, wäre der DRV einfach eine Kopie der Ausschlagungserklärung zuzusenden.

Die überzahlte Rente für März muss auf jeden Fall an die Deutsche Rentenversicherung zurückgezahlt werden. Nach Abzug dieses Postens und ggf. anderer offener Rechnungen kann das Vermögen der Oma unter den Erben aufgeteilt werden. Was das Seniorenheim noch abbuchen kann und ob das rechtens ist, kommt auf den Vertrag an.

Rückzahlungspflicht ist klar. Nur wer aus unserer Fam. ist der richtige Ansprechpartner Anwalt der DRV und ist für die Angelegenheit zuständig? Meine Schwester, die die Einzugsermächtigung für das Heim und sämtliche Unterlagen unterschrieben hat...? Und fallen die "DRV-Schulden" in die Erbmasse (wenn ja, gäbe es nur Schulden zu erben, Oma hatte nichts)?

@SonHu

(wenn ja, gäbe es nur Schulden zu erben, Oma hatte nichts)?

Wenn man recht sicher weis, das das Erbe überschuldet ist, z.B. weil das Heim über die Sozialhilfe lief, sollte man es ausschlagen. 

In diesen Fall muß man aber ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für die Beeridung aufkommen. Allerdings sind diese Kosten Masseverbindlichkeiten der Erbmasse, also vor Anderen Gläubigern zu bedienen.

@SonHu

Alle, die jetzt noch Verbindlichkeiten gegenüber der verstorbenen Großmutter haben, werden sich an ihre Tochter = Deine Mutter wenden, weil sie davon ausgehen, dass sie sozusagen die Rechtsnachfolgerin/Erbin ist. (Es sei denn, die Oma hatte noch weitere Kinder.) Das Heim wird sich an Deine Schwester wenden, wenn sie alles unterschrieben hat. Schön wäre es, wenn Ihr zusammensteht und das gemeinsam regelt.

Übrigens: Beim Ausschlagen des Erbes, wenn der Nachlass überschuldet ist, gibt es die 6-Wochen-Frist !!! Und wenn Eure Mutter ausschlägt, tretet Ihr als Kinder als Erben ein und müsst ggf. wiederum ausschlagen. Die Erbausschlagung bedarf einer Unterschriftsbeglaubigung und kann nur vor einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden, was Gebühren kostet.