Zur Theorie Prüfung zugelassen,trotz Btmg Eintrag. Kann noch etwas folgen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Antrag gestellt und genehmigt wurde, passiert nicht mehr. 

Kommt jetzt irgendwas neues dazu .. kann der Antrag nochmal zurück genommen werden .. aber so, Glück gehabt.. und draus gelernt .. hoffentlich. ;)

Vielen Dank für die Erleichterung...

Nein es wird nichts mehr dazu kommen,nach der Polizei-Kontrolle habe ich keine Drogen mehr angerührt.

Also ist es so,dass wenn man zur Theorie zugellasen wurde,auch automatisch zur Praktischen zugelassen wird,falls man die Prüfüng besteht?

Vielen Dank 

@Necati

Ja, der Eingang des Antrages ist immer für beide Prüfungen. :)

Vielen Dank für die Antworten. :-)

Hallo liebe Community,

Ich wurde vor 2 Jahren (mit 18) mit 0,5 gr Grass erwischt,dannach wurde die Angelegenheit jedoch eingestellt.

Ich bin nun 20 und mache den Führerschein,vor 4 Wochen habe ich alle Unterlagen für die Zulassung zur Theoretischen Prüfung bei der Fahrschule abgegeben.

Heute wurde mir von meiner Fahrschule  mitgeteilt ,dass ich zur Prüfung zugelassen wurde.

Nun macht mir die Vorstrafe wegen dem Btmg eine Menge Kopfschmerzen.

Meine Frage wäre,ob noch etwas von der Führerscheinstelle gefordert werden könnte,obwohl ich schon zugelassen wurde.

Ich würde mich über Erfahrungen zu dem Thema und Antworten riesig freuen.

Liebste Grüße 

Möglicherweise wird man ein "ärztliches Gutachten" von Dir verlangen, um Deinen Drogen-Status darzulegen. http://www.verkehrslexikon.de/Module/THCGelegentlich.php

Ist die Wahrscheinlichkeit dafür hoch?

Wie würde so ein äG dann aussehen?

@Necati

VG Frankfurt am Main v. 18.05.2005:
Ein einmaliger oder gelegentlicher Cannabiskonsum ohne konkrete Verknüpfung mit der Teilnahme am Straßenverkehr begründet regelmäßig keinen Verdacht auf Dauerkonsum und rechtfertigt damit weder eine Aufforderung, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen, noch eine solche, sich fachärztlich auf Dauerkonsum begutachten zu lassen.

VG Berlin v. 23.01.2003:
Über den bloßen Besitz oder den gelegentlichen Konsum von Cannabis hinaus müssen konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist. Liegen diese vor, ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auf der Grundlage eines Drogenscreenings statthaft.

@aXXLJ

Habe ich gemacht, danke erstmal.

Allerdings handelt der Artikel von einer Frau die den Führerschein schon hat. 

Meine Frage bezieht sich auf Personen,die versuchen den Führerschein zu erlangen. Wann müsste ich zur äG aufgefordert werden,wenn ich doch schon zur Prüfüng zugelassen wurde?

Und würde demnach ein einmaliger Urintest,welcher meine Drogenfreiheit beweist ausreichend sein?

@Necati

Du würdest zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert werden, sobald die zuständige Verkehrsbehörde (Führerscheinstelle) Kenntnis von der Erlangung Deiner Fahrberechtigung (und des Vorfalls im Zusammenhang mit Cannabis) hat.

Ärztliche Gutachten bedürfen in aller Regel mehrerer Urin-Screenings, in manchen Fällen sind auch Haar-Proben gefordert.

@aXXLJ

Also auch,wenn das erste Screening negativ auf Drogen ausfällt,würden weiterhin welche gefordert?

Und hat die Fsst nicht schon Kenntnis,durch meine Zulassung zur Theoretischen?

@Necati

Wenn Du einen Cannabis und Straßenverkehrsfachmann suchst, der Dir durch Deine Unwägbarkeiten hilft, empfehle ich Dir Theo Pütz. Ich bin kein Experte.

Theo hingegen schon. Google ihn und Du wirst fündig. Allerdings ist seine Hilfe nicht umsonst. Meine schon, aber wie gesagt: Auf diesem Gebiet Experte ist eher Theo als ich.

http://www.drogenmpu.de/

aXXLJ .. du hast aber schon gelesen, dass der Antrag beim Verkehrsamt gestellt .. und genehmigt wurde? Er zu Prüfungen zugelassen wurde? Die Tat weit vor Antragstellung war? Wie kommst du darauf, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas kommen sollte? 

@diePest

Es k*tzen Pferde bekanntlich erst vor der Apotheke. Es bleibt also abzuwarten, ob noch etwas kommt. Ich behaupte nicht, dass etwas kommt, sondern versuche dem Fragesteller lediglich zu verdeutlichen wie die Situation (der aktuellen Kiffer-Hatz) derzeit aussieht und man daher auf das schlechtest Mögliche vorbereitet sein sollte.

@aXXLJ

Ich arbeite seit 16 Jahren in einer Fahrschule .. und es war nie der Fall das ein Antrag zurück gezogen wurde für eine Sache, die schon lange vor Antragstellung war. Deswegen.. es gibt keinen Grund anzunehmen das etwas kommt. ^^ 

@diePest

Dein Fahrschul-Wort in Gottes Ohr