Zur Arbeit trotz Krankschreibung?

4 Antworten

Ja, das darf man. Rechtlich steht dem nichts im Wege. Man ist auch bei bestehender Krankschreibung sowohl kranken- als auch unfallversichert.

Es kommt aber auch immer darauf an welchen Beruf man ausübt und was für eine Krankheit zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Wenn Du z.B. mit Lebensmitteln arbeitest, solltest Du bei einer entsprechenden Krankheit den Arzt fragen, ob Du wieder arbeiten kannst. Hattest Du z.B. Husten, Schnupfen, Fieber und arbeitest im Büro kannst Du vorzeitig zur Arbeit gehen, wenn Du Dich wieder wohlfühlst und keine Gefahr mehr für die Gesundheit der Kollegen bist.

Wenn Du dich wieder fit fühlst darfst Du selbstverständlich auch vorher wieder auf die Arbeit gehen.

Die Krankheit sollte aber auskuriert sein, nicht das Du erneut einen Rückfall bekommst oder andere ansteckst.

Vorsicht! Du darfst wieder arbeiten gehen trotz Krankschreibung, wenn du noch von deinem Arbeitgeber Lohnfortzahlung erhälst. Bekommst du allerdings Krankengeld von der Krankenkasse, musst du dich vorher gesund schreiben lassen, sonst könnte der Fall eintreten, dass sich der Bezug von Arbeitslohn mit dem Bezug von Krankengeld der Krankenkasse überschneidet. Das darf nicht passieren. Also, solange du Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber kriegst, ist alles gut, ansonsten, musst du vorher zu deinem Arzt.

Ja, darfst du. Jahrelang glaubte ich auch den Unsinn, dass man es nicht darfst und nicht versichert wäre. Stimmt alles nicht, die Unfallkassen machen überhaupt keine Probleme, auch nicht der Arzt oder die Krankenkasse. Außerdem bescheinigt der Arzt "voraussichtlich" die Arbeitsunfähigkeit und das heißt nichts anders, die Gesundung kann früher oder später sein.