Zum 2. mal beim Klauen erwischt, was kann passieren?

7 Antworten

Bei Wiederholungstätern verstehen Jugendstaatsanwälte relativ wenig Spaß. Und auch der Richter könnte geneigt sein, Dir mal einen deutlichen Schuss vor den Bug zu verpassen.

Ins Führungszeugnis kommt davon nichts, denn dass Du zu einer Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt wirst, ist dann doch unwahrscheinlich.

Ab jetzt solltest Du auf jeden Fall die Finger stillhalten. Jedes weitere Delikt lässt Dich eine weitere Eskalationsstufe des JGG kennenlernen.

Was kann auf mich zukommen?

Da Du anscheinend merkbefreit bist und nichts aus dem ersten Vorfall gelernt hast, wird man durchaus über Maßnahmen nachdenken, die Du nicht so schnell wieder vergessen wirst.

Wird es wieder vor Gericht gehen?

Mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit.

Kommt das ins Führungszeugnis?

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

du bereust nicht das Klauen, sondern das du erwischt worden bist. In deinem Alter bekommst du wahrscheinlich wieder nur Sozialstunden , die dich aber leider nicht zum Umdenken bewegen

Es geht wieder vor Gericht und die Strafe wird wohl doppelt so hoch sein. Ins Führungszeugniss kommt nichts

Es gibt auch "Jugendknast" also jetzt spätestens aufhören

Todesstrafe