Zum 18. Geburtstag rausgeworfen, was nun?

2 Antworten

Mit erreichen des 18. Lebensjahres ist "das Kind" volljährig und kann im Prinzip für sich selbst handeln und sorgen. Heißt die Eltern müssen ihm keine Unterkunft mehr gewähren.

Da sich das Kind hier noch in einer Ausbildung befindet sind die Eltern so zum Barunterhalt verpflichtet - sprich für ein außerhalb des elterlichen Haushaltes lebendes Kind zu 735 Euro - incl. des gesetzlichen Kindergeldes.

Einfach rauswerfen dürfen sie das Kind nicht.

Sie sind zwar, weil er jetzt Ü18 nicht mehr für seinen Unterhalt (Geld) zuständig, aber es bleibt noch einiges was sie erst mal abklären müssen, weil es sonst sehr teuer für sie werden kann.

Z. B. das Kindergeld, die Krankenversicherung, der Ihm zustehende Unterhalt etc.

Keine Ahnung was sonst noch alles dazukommen kann.