Zulassungsfahrt ausserhalb des Landkreises
Hallo, man darf ja um ein Auto zuzulassen ohne Kennzeichen bis zur Zulassungsstelle fahren, und hat dafür von der Versicherung Haftpflicht. Nun Ist das Auto aber auf meine Mum versichert (bzw. wird es), das Auto steht bei mir und wir wohnen natürlich in verschiedenen Landkreisen.
Darf ich dann trotzdem diese 40 über Landkreise hinweg ohne Zulassung fahren? Oder gilt das nur vom Wohnort des Versicherers aus?
4 Antworten
Nein, eine Fahrt ohne Kennzeichen ist unzulässig und kann sehr teuer werden. Es gibt lediglich eine gesetzliche Ausnahme für Fahrten mit den ungestempelten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirks bzw. in einem Nachbarbezirk.
Warum willst du mit dem nicht zugelassen Auto fahren?
Du kannst doch mit irgendeinem anderen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren bzw. zu Fuss hingehen.( Code der Versicherung, Fahrzeug- Papiere, Personalausweis des Halters und eventuell Vollmacht, Bankverbindung mitnehmen )
Wo der Versicherungsnehmer wohnt, ist egal.
Der Halter meldet das Fahrzeug an seinem Wohnort an, also da, wo das Auto demnächst auch regelmässig steht.
Zur Zulassung darfst du nicht ohne Kennzeichen fahren, zumindest ungestempelte musst du haben:
§ 10 (4) Fahrzeug-Zulassungsverordnung
www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wenn das Fahrzeug weiter weg steht oder du keine ungestempelten Kennzeichen hast, hilft nur ein Kurzzeitkennzeichen, wie von dem Kollegen unten schon vorgeschlagen
Aber sie und die Versicherung gehören doch dann nicht zu dem durch die Fahrzeugidentifizierungsnummer genau definierten Fahrzeug
Du darfst nicht mit den gestempelten Kennzeichenbeines anderen Fahrzeuges fahren. Die Nummernschilder des Winterauto haben eine TÜV- Plakette, dir gilt nicht für das neue Auto!
Hol dir lieber ungestempelte , das vermeidet Ärger ( Kennzeichenmissbrauch).
Du kannst nicht die Kennzeichen von Winter - und Sommerauto beliebig umschrauben, dafür gibt es die teuren Wechselkennzeichen.
Kp, Kurzzeitkennzeichen ist das Stichwort!
Ich hab Kennzeichen von meinen Winterauto, die auch vorher auf dem Sommerauto waren, nur ist mit diesen eben noch das Winterauto zugelassen (bis ich es dann ummelde). Da der Landkreis an dem Landskreis der Zulassungsstelle direkt angrenzt darf ich also mit dem Kennzeichen zur Zulassungsstelle?