Zuflussprinzip? Rückforderung wegen Gehaltszahlung am Ende des Monats.
Hallo :-)
Folgendes: habe am 1.4.14 angefangen zu arbeiten. habe für den Apirl noch Leistungen erhalten und am 30.4.14 mein erstes Gehalt ausgezahlt bekommen. Arbeitsvertrag war bis September befristet. Habe Antrag gestellt für Arbeitslosengeld 2 gestellt und gesagt, dass ich ja im Oktober vom Septembergehalt lebe. Das Gehalt für September wurde überwiesen, zurückgeholt aufgrund eines Berechnungsfehlers und neu überwiesen am 6.10.14. Nun hat das Jobcenter ein Problem damit. Es fordert die komplette Aprileistung zurück, da mein erstes Gehalt am letzten Apriltag ja überwiesen wurde( unsinnig! Wie hätte ich den ganzen April leben sollen ?!) und es wird mit Sicherheit auch die fälschlicherweise bewilligte Oktoberleistung wieder zurückfordern. Dann habe ich eine Lücke von einem Monat. Nämlich APRIL. Wie soll ich vorgehen?
2 Antworten
Ab 1. April hast Du Gehalt bekommen, also stand Dir da kein Geld mehr zu. Das Dein Arbeitgeber Dir das Geld erst am letzten Tag des Monats auszahlt, tut hier nichts zur Sache. Die Lücke von einem Monat existiert rechnerisch nicht. Allerdings ist es korrekt, der April wäre ein harter Monat geworden. Kannst Du das Geld eventuell ratierlich zurück zahlen?
Das würde ich tun, sofern ich für Oktober schon die erste Leistung bekomme. Da aber die Lohnstelle von meinen alten Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat und ich erst am 6.10.14 mein letztes GEhalt bekam, seh ich das nicht ein ! Ich bin nicht zum ersten Mal übergangsweise zwischen bei Jobs Hartz 4 Empfängerin. Sonst war dies auch kein Problem auf anderen Ämtern . Jeder mit klarem Menschenverstand versteht diese spezielle Situation. Es kann doch wohl nicht sein, dass die SO DARAUF POCHEN, WANN genau das Geld auf meinem Konto ist ?!
Das ist nun mal der Fall ( Zuflussprinzip ) das Einkommen auf Leistungen angerechnet werden,wenn im selben Monat ein weiteres Einkommen auf dem Konto eingeht !
Hättest du es 1 Tag später bekommen,dann hätte sich das mit der Anrechnung für April erledigt gehabt,weil du dann noch voll bedürftig gewesen wärst.
War denn dein Einkommen so hoch,das du nach dem Abzug deiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ,noch so viel anrechenbares Einkommen hattest,das du deinen Bedarf nach dem SGB - ll vollständig abdecken konntest ?
Wenn du also dein letztes Einkommen ende September auf dein Konto bekommen hast und du keinen Anspruch auf ALG -1 hattest,dann stand dir für den Oktober dein volles ALG - 2 zu.
Da das Einkommen aber wieder zurück gebucht wurde und du es erst am 06.10.2014 auf deinem Konto hattest,müsste das normalerweise auf die Oktober Leistung angerechnet werden.
Dann hättest du aber für den September kein Einkommen gehabt und dir hätte da dein volles ALG - 2 zugestanden.
Also wie es jetzt auch angerechnet werden sollte,du hast auf jeden Fall 1 volles Einkommen für dich und zusätzlich noch deine ALG - 2 Leistung.
Wenn du genug verdient hast,also abzüglich deiner Freibeträge nach dem § 11 b SGB - ll und deiner zustehenden ALG - 2 Leistung,dann musst du sie komplett zurück zahlen !
Was ich mir eben noch überlegt habe,wenn du bis ende September berufstätig warst,hattest du ja erst ab dem 01.10.2014 Anspruch auf ALG - 2.
Deshalb würde dir ja auch dein Einkommen für den September nicht angerechnet,weil du dieses ende September bekommen hast.
Jetzt wurde es aber nach deiner Aussage vom AG - zurück geholt und erst am 06.10.2014 zurück erstattet. So wie ich das Jobcenter kenne,wirst du wohl um einen Widerspruch und ggf.eine Klage vor dem Sozialgericht nicht herum kommen.
Denn die werden darauf bestehen,das du jetzt im Oktober Lohn bekommen hast,auch wenn es das verschulden des AG - war und du es auch schon mal im September auf deinem Konto hattest.
Das wird bestimmt noch Probleme geben,wünsch dir aber,das es ohne abgeht !
ich war vollzeitberufstätig und habe genug verdient. Also ich denke, das jobcenter wird dann wohl die Aprilleistung zurückfordern, die Oktoberleistung ebenso und mir dann für den September die Leistung ausbezahlen??? wie umständlich !!