Zollgebühren bei Geldeinfuhr von 150000€ ?

4 Antworten

Geleinführ von 150 000 € in bar????

Jede Person, die mit Bargeld und dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Barmittel-und-Bargeldverkehr/Anzeigepflicht-beimGrenzuebertritt-zuMitgliedstaaten-der-EU/anzeigepflicht-beimgrenzuebertritt-zumitgliedstaaten-der-eu_node.html;jsessionid=83D63E856861D307A4340F5EDBFA4D64

Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen. Die Anzeigepflicht ergänzt damit die Maßnahmen der EU über die Anmeldung von Barmitteln beim Grenzübertritt zu Drittländern. Die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Bargeld bzw. dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Zollgebühren fallen also nicht an ... der Betrag muss aber angezeigt werden ... und es muss eine gute Erklärung für den Geldbetrag geben, da das Geld ansonsten erstaml sichergestellt werden darf bis der Verdacht der Geldwäsche etc. ausgeräumt ist ....

Eine völlig andere Baustelle ist das Finanzamt - selbstverständlich sind auch Auslandseinkünfte bei der Steuererklärung anzugeben .....

Am besten ruf beim Finanzamt oder Zoll an, wie du das am besten machst

zoll auf geld gibts nicht,sondern die wollen wissen wo das geld herkommt(schwarzgeld).