Zoll bei privaten Schenkungen bzw Käufen CH->DE?
Hallo, meine Verwandten aus der Schweiz haben mir ein MacBook (~4K€) gekauft, da es im Angebot war.
Nun möchte ich es natürlich haben, und natürlich keine Steuern zahlen, aber wie?
Hier ein paar Ideen von mir:
- Sie „verkaufen“ es an mich für 45€, somit wäre es steuerfrei. Den Rest würde ich denen dann bar geben oder so. Offiziell könnte man doch dann sagen, das Sie mir einen hohen Rabatt gegeben hatten, da ich als Börsianer Ihnen Investmenttipps gab.
- Ich fahre zu denen hin mit einer Hülle, pack es aus, und fahre dann wieder zurück, sodass es so aussieht als wäre es schon vorher meines gewesen, und die Verpackung senden mir meine Verwandten einfach nach.
- Ich fahre zu denen hin, und nehme es einfach unverpackt in meinen Reisekoffer und fahre via DB zurück, da es dort keinen Zoll wie am Flughafen gibt, oder?
- Wir treffen uns in Basel, und führen den Kauf in Deutschland durch. Oder ist entscheidend wo der Verkäufer wohnt? Oder wo es der Verkäufer erworben hatte (würde am meisten Sinn machen)?
- Sie packen es mir aus „benutzen es“, fliegen damit zu mir, und anschließend „vergessen“ Sie es wieder mitzunehmen, und „überlassen“ es dann mir gegen Bezahlung.
Ich glaube die 5. Option wäre „am legalsten“, oder ist eine der anderen besser?
Hätten Sie vielleicht eine andere Idee?
Ich möchte keine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern lediglich auf legalem Wege von dieser Steuer befreit bleiben.
1 Antwort
1) ist Quark. Der Zoll ermittelt bei solchen offensichtlichen Betrugsversuchen zunächst den reellen Wert (z.B. auf Amazon). Dieser wird dann zu Grunde gelegt. Wenn der Zöllner gut drauf ist, hast Du dann noch ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung am Hals. Die sind ja nicht doof.
2) das nennt man Schmuggel. Vollzogene Steuerziehung ist strafbar
3) siehe 2
4) ändert nichts am Sachverhalt. Zudem: Basel liegt nicht in Deutschland
5) auch dann müsstest Du eine Zollanmeldung abgeben, da hier eine zollrechtliche Einfuhr vorliegt
Eine "am legalsten" Variante existiert nicht. Wenn Du eine Ware in die EU einführst, musst Du diese zollrechtlich anmelden. Ende der Geschichte.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt allerdings nicht vor. Steuerhinterziehung ist ein Straftatsbestand. Eine "legale Steuerbefreiung" existiert nicht.
Die Kalkulation ist ganz einfach: entweder ist der selbe Laptop in Deutschland im Laden günstiger oder es ist günstiger, ihn in der Schweiz zu kaufen und 19% EUST abzuführen. Zölle entstehen ja nicht.
Es gibt Zölle und Steuern. Laptops, Computer und Handys sind zollfrei (Zollsatz = 0%).
Der einzig legale Weg wäre:
- Du führst den Laptop in Deutschland ein (an der Grenze oder spätestens an dem Zollamt, das für Deinen Wohnort zuständig ist) und zahlst die 19% Einfuhrumsatzsteuer
- den Abgabenbescheid (= Steuerbescheid) schickst Du in Kopie an den Schweizer Händler/Verkäufer und bittest um Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer (7,7%). Einen Rechtsanspruch hast Du als Privatperson aber nicht darauf.
Erstmal Danke.
Mir ist schon bewusst, das man das nicht 100% legal machen kann, aber man kann ja kreativ sein. Wie gesagt, angenommen deine Bekannten besuchen dich, und vergessen ihren Laptop, welcher dann zufällig in deinen Besitz überwandert, dann ist doch daran nix verkehrt, oder?
Wie meinst du den letzten Teil, das keine Zölle entstehen?
Und angenommen ich würde den Zoll zahlen, dann habe ich doch doppelt Steuern gezahlt, eigentlich müsste ich die Schweizer Steuern zurück bekommen, und dafür Deutsche zahlen, oder?