Zigarettenrauch zieht in die Wohnung - Gefahr?

9 Antworten

So schädlich ist Rauch auch wieder nicht. Er nervt halt nur unendlich. 

Wenn du in der Wohnung rauchen würdest, und das jahrelang machen würdest, dann wäre es was anderes. Da vergilben dann die Wände, Gardinen, Lichtschalter, und man kann das gar nicht mit normaler Farbe streichen sondern braucht eine Nikotinsperrfarbe.

Aber davon bist du ja meilenweit entfernt. 

nein, große gefahr besteht da wohl nicht, ich würde aber vielleicht mal mit den nchbarn reden, aber sie dürfen rauchen wo sie wollen, auch wenn es bei euch reinzieht.  es gibt solche sprays gegen zigarettenrauch, dei haben aber auch chemie, also vielleicht nach räucherwerk, wie sandelholz etc. schauen


Der rauch ist nicht mehr stark konzentriert also ist der gesundheitsaspekt eher auf ultralangzeitschäden zu setzen.

Ist wie auf der tankstelle. Nur weil man tagtäglich die dämpfe einatmet bekommt man nicht automatisch krebs.

Der körper ist in der lage gifte abzubaun.

Ist auch gut so denn die luft generell ist ja auch nicht grad "frisch" :-)

Bist Du Mieter oder Eigentümer? Es gibt  schon eine Möglichkeit gesetzlich dagegen vorzugehen. Kenne die Umstände bei Euch aber zu wenig. Wie wäre es mit "Nachbars" darüber zu sprechen???? Reihenhäuser haben halt einfach auch sehr viele Unannehmlichkeiten anund für sich... Hatte auch die Wahl, aber aus Erfahrung dann verzichtet!

Mit den Nachbarn darüber zu reden, dürfte nicht viel bringen. Die werden das Rauchen nicht aufgeben, weil es vllt. andere stört. 

@Mucker

Informiere Dich bitte genauer über Dein geschriebenes....es gibt je nachdem schon rechtliche Mittel...

Es gibt ein Urteil des Landgerichts Dortmund vom 08.06.2017 (Az.: 1 S 451/15): Demnach darf ein Ehepaar auf seiner Terrasse nur noch "nach Stundenplan" rauchen. Zu folgenden Zeiten ist ihnen das Rauchen untersagt: 6 - 9 Uhr, 12 - 15 Uhr, 18 -21 Uhr, 0-3 Uhr.

Am 16.01.2015 hatte bereits der Bundesgerichtshof festgestellt, dass beim Rauchen auf dem Balkon Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen ist (Az.: V ZR 110/14).