Zeugnis muss von den Eltern unterschrieben werden trotz Volljährigkeit?

8 Antworten

Hab ich noch nie was von gehört. Du bist volljährig und für dich selbst verantwortlich.

Das Zeugnis an sich dürfen sie nicht unterschreiben, dss ist korrekt. Der Rest ist sicherlich sinnvoll, allerdings nicht verpflichtend, meiner Meinung nach. Lege Dich nicht mit dem Lehrer deswegen an!

Warum nicht anlegen? Der Lehrer hat keine rechtlich Handhabe und wenn er bei Verweigerung die Leistungen der Schüler schlecht benotet, dürfte das schwere Konsequenzen für ihn haben.

@Jewi14

So weit muss es ja nun (gedanklich) nicht gleich getrieben werden - der Fragesteller kann den Lehrer höflich nach der Rechtsgrundlage fragen und diese aus juristischer Sicht prüfen...

Nein, müssen die Eltern ganz sicher nicht und es gibt keine rechtliche Handhabe. Der Lehrer möchte halt sicher gehen, dass eure Eltern das Zeugnis sahen - drückt aber zugleich sein Misstrauen gegenüber den Schülern aus.

Du hast dein Bundesland nicht angegeben, aber es gibt solche Bestimmungen, z.B.:

§ 31 SchulG Datenübermittlung an Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler

Die Schule kann die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über Ordnungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 3, das Ende des Schulverhältnisses nach § 19 Abs. 3 und 4 sowie ein den erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges gefährdendes Absinken des Leistungsstandes unterrichten, soweit nicht die Schülerinnen und Schüler einer solchen Datenübermittlung generell oder im Einzelfall widersprechen.

https://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/schulgesetz.htm#31

Hallo,

Ich denke, dass es in gewissen Fällen schon von Vorteil ist, wenn die Eltern das Zeugnis zur Kenntnis nehmen. Unterschreiben müssen sie es aber nicht. Zeig es ihnen einfach - oder sind deine Noten nicht so gut?

LG ShD