Zeugenaussage ändern, mich selbst belasten...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt Dich mit Deiner Aussage nicht selbst belasten http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html Das solltest Du in diesem Fall auch nicht tun, da eine Veruteilung - wenn es extrem dumm läuft - ein Problem für das erweiterte Führungszeugnis werden könnte. Schlimmer noch: Eine Verurteilung nach dem BTMG zieht als Nebenfolge das Verbot der Beaufsichtigung, Anleitung, Ausbilung etc. nach sich. So stehts im Jugendschutzgesetz. Und genau DAS steht im erweiterten Führungszeugnis drin. Selbst wenn ins normale Führungszeugnis nix einzutragen wäre, weil die Strafe zu gering ist.

Allerdings gibt es auch den § 31 BTMG, nach dem ein Richter die Strafe mildern oder von Strafe absehen kann, wenn man mit seiner Aussage andere, schwerere Straftaten aufdeckt. ICH würde so ein Risiko allerdings dann lieber nicht eingehen wollen...

Dein Aussageverweigerungsrecht erstreckt sich natürlich auch auf die Polizei. Eine Falschaussage kann man DORT aber eh nicht begehen.

Super erklärt, vielen Dank!

Die schlimmste Nebenwirkung des Cannabiskonsums ist die Strafverfolgung. Insofern sollte man von Polizei und Justiz keine Gerechtigkeit bei der Abarbeitung von Drogendelikten erwarten.

Natürlich ist es ethisch-moralisch verwerflich, dass jemand Minderjährigen Drogen verscherbelt, aber ebenso verwerflich ist es, wenn 10jährige afrikanische Kinder als regelrechte Sklaven Kakaobohnen ernten, nur damit Du preiswert Schokolade essen kannst. Insbesondere jetzt an Weihnachten.

Das Gesamtproblem (Drogenkonsum oder Sklaven-Arbeit) löst man aber nicht, indem nur ein einziger Verursacher aus dem Verkehr gezogen wird, wenn er denn überhaupt aus dem Verkehr gezogen wird....

Ziehe daraus die richtigen Schlüsse.

Hier die rechtlich richtige Beantwortung deiner Frage zu finden, wird schwer werden. Da dies weitreichende Konsequenzen für dich und andere (der Beschuldigte und das Nachbarskind) haben kann, würde ich dir dringend ans Herz legen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es könnte sein daß der 12jährige unter Pflege vom Jugendamt gestellt wird und der Familie entnommen wird usw.

Eine Falschaussage allerdings gibt es nur vor Gericht, und da warst du noch nicht. Sagen wir, deine Angaben gegenüber der Polizei waren unvollständig. Das ist Sache des Staatsanwalts, die Wahrheit herauszufinden.

Kann ich das Glück haben das es nicht in meinem Führungszeugnis vermerkt wird, da ich das erste Mal so etwas gemacht habe und es sogar selber zu gebe?

@Pimnky

Das weiß ich nicht. Daher ist es sicherer, einem Rechtsbeistand die Frage zu stellen.

du brauchst dich nicht selbst belasten,bzw.über Sachen die dich selbst belasten würden, keine Angaben machen

Petzen tut man nicht.

kleinen Kindern Drogen verkaufen auch nicht ;)

@Pimnky

Mit 12 ist man alt genug nein zu sagen und wenn ein 12 Jähriger das nicht tut ist in der Erziehung einiges falsch gelaufen. Mal ehrlich, denkst du es gibt nur einen Dealer in eurer Stadt? Wenn einer geht folgen 2 neue....