Zeuge eines Unfalls auf dem Weg zum Flughafen - warten auf Polizei?
Angenommen, jemand befindet sich mit dem Auto auf dem Weg zum Flughafen. Es soll nach Brasilien gehen, eine 2,5 monatige Südamerikarundreise für mehrere tausend Euro (viele Jahre darauf gespart). Die noch fehlende Zeit bis zum Abflug ist gut ausreichend berechnet. Aber auch nicht so, dass am Airport stundenlang gewartet werden muss.
Nun wird der Autofahrer Zeuge eines Unfalls: Ein Radfahrer kommt von rechts, hat Vorfahrt, die ihm aber von dem SUV-Fahrer direkt vor dem Autofahrer genommen wird. Nur weil der Radfahrer sehr schnell und gut reagiert - er beschleunigt - kommt es nicht zum Crash. Jedoch stürzt der Radfahrer direkt als er vor dem SUV vorbei ist. Der SUV-Fahrer fährt weiter, begeht also Fahrerflucht. Der Autofahrer sieht nach dem Radfahrer, der angibt, es sei ihm nicht viel passiert - in dieser Situation sind nur aufgeschürfte Hände + Unterarme feststellbar. Der Autofahrer bietet dem Radfahrer an, ihn ins nächste Krankenhaus zu fahren, was dieser ablehnt. Jedoch bittet er den Autofahrer, als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Dieser hat sich bei dem ganzen Vorfall auf den Radfahrer konzentriert und weiß außer dem oben Beschriebenen nur, dass der SUV dunkel (vermutlich schwarz) war und zu welcher Stadt das Kennzeichen gehörte. Der Radfahrer hingegen sagte, er hätte sich das ganze Kennzeichen merken können.
Nun ruft der Radfahrer die Polizei, der Autofahrer bleibt als Zeuge vor Ort. Jedoch dauert es zu lange bis die Beamten kommen, der Autofahrer muss fahren, um nicht den Flug und die teure Reise zu verpassen. Mit dem Radfahrer einigt er sich darauf, dass der Radfahrer die Daten aus dem Personalausweis des Autofahrers abschreibt und der Autofahrer - ebenfalls schriftlich - bestätigt, Zeuge zu sein. Er formuliert außerdem, dass er erst in ca. 10 Wochen wieder in Europa ist, also zuvor nicht auf einem Revier oder bei einer Verhandlung persönlich erscheinen kann.
Ist dieses Vorgehen so o.k.? Oder hätte der Autofahrer warten müssen, auch wenn er dadurch die Reise nicht hätte antreten können? Falls er zum Warten verpflichtet gewesen wäre: Wer bezahlt die Reise?
6 Antworten
Angenommen, diese fiktive Geschicht würde sich genau so zutragen, ist alles korrekt abgelaufen. Eine Zeugenaussage kann auch nach Rückkehr erfolgen. Allerdings würde ich mir sofort Notizen über den Ablauf machen, weil das Geschehen in 2-3 Monaten verschwimmt.
Man kann auch aus dem Urtaub heraus der Polizei anzeigen, dass man Zeuge ist.
Liebe Regina, genieß Südamerika und mach dir bitte keine Sorgen! Du hast korrekt gehandelt und musst nichts weiter tun. Wenn ein Zeuge im Ausland ist, dann ist das so. Das ist nicht verboten. :-) Der Fahrradfahrer wird auch so vor Gericht (falls es überhaupt so weit kommen sollte) Recht bekommen. Von einem Auto geht immer die größere Betriebsgefahr aus und man ist pauschal an Unfällen mit Fahrrädern einem bestimmten Prozentsatz schuld.
Lies doch mal bitte weiter unten. Solche Kommentare sind nicht hilfreich.
Dein Nickname läßt auf übermäßige Empfindlichkeit schließen....
Du kannst einfach so gehen. Du bist nicht Unfallbeteiligter.
Ich hätte glaube ich in dieser Situation genau so gehandelt. Die Polizei befragt Zeugen auch schriftlich.
Also bei der nächsten Internetmöglichkeit einfach ungefragt einen kurzen Bericht an die Polizei?
Du hast doch dem Radfahrer deine Daten hinterlassen. Die gibt er sicher weiter und du wirst angeschrieben werden. Eventuell öffnet ja jemand zu Hause deine Post und gibt dir Bescheid.
Ja, der Radfahrer hat sie. Allerdings lebe ich allein - ohne Tiere, ohne Pflanzen, es kommt also niemand in die Wohnung. Die Nachbarin sammelt sie Post (ungeöffnet) und wir tauschen 2 mal die Kehrwoche ... selbst, wenn ein Brief da wäre - ich kann ja nicht mal eben von Chile oder so herkommen ...
Ja, klar! Als Zeuge hast Du nicht die Pflicht auf die Polizei zu warten.
Hinterlasse Deine Kontaktdaten und gut ist!
Also wäre auch eine mail an die Polizei vom Flughafen aus o.k.? Wenn die Zeit reicht mit einer kurzen Beschreibung des Geschehenen?
Also die Frage beginnt mit: Angenommen ; - )