Zeitung unter anderem Namen austragen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verlag schreibt ab 18, weil Kinder sonntags nicht arbeiten dürfen. Bei Leuten ab 18 spielt das keine Rolle.Du darfst eben nicht vor 6 Uhr anfangen müssen. Vermutlich geht es ja um die Sonntagszeitung.

Wer die Zeitung im Endeffekt austrägt, bekommt der Verlag ja so nicht mit, denn es läuft keiner von denen am Sonntag bei Dir im Bezirk rum, außer es würd grad einer da wohnen.

Sie muss eh für Fehler, die du machst gerade stehen und das per Unterschrift bestätigen, also den Vertrag unterschreiben. Sie ist also eigentlich diejenige, die die Zeitung austrägt und auch das einkassierte Geld überweist. Wenn du dann die Zeitungen austrägst, ist das allein Sache deiner Mutter, also eigentlich alles OK so. Ich hoffe, du bekommst viel Trinkgeld :-)

Ne das war halt so gemeint , dass alles auf ihr Konto überwiesen wird und ich dann halt immer das ganze Geld von ihr bekomme. Deshalb werd ich halt auch alles alleine austragen , weil ich die ganze Kohle haben will :). Aber kann man das demm so dem Arbeitgeber sagen ? Denn auf deren Homepage steht fettgedruckt : Mindesalter 18 Jahre

Es wird Gründe dafür geben, dass ausdrücklich Leute ab 18 gesucht werden, könnte mit dem Jugendschutz und den Arbeitszeiten zusammenhängen. Wenn es auffliegt, bist Du den Job los, ob der AG Dir dann Lohn schuldet, ist mehr als fraglich und Deine Mutter könnte sich ein ordentliches Bußgeld einfangen.

Ja ist halt nur bei der Sonntagszeitung ab 18. Mittwochs ist es halt ab 14 Jahre.

@sayan3n

Eben - dann trag doch Mittwochs aus, dann bist Du auf der sicheren Seite.

@Einzelfahrer

Eher nicht weil ich da kaum Zeit habe... Aber was kann denn im schlimmstem Falle passieren ? Wenn ich da iwie von ner Polizei Streife angehalten werde oder so

@sayan3n

Siehe oben!

@Einzelfahrer

.. Aber wäre es dem Arbeitgeber nicht egal wer das austrägt solange alles ausgetragen wird?

@sayan3n

Dem Arbeitgeber wird es ganz und gar nicht egal sein, wenn seine Vertragspartner nach eigenem Gutdünken die Arbeit von anderen erledigen lassen und er dadurch u. U. ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen den Jugendarbeitsschutz riskiert. Sonst würde er kaum im Fettdruck auf das 18. Lebensjahr hinweisen - oder?

Ich denke solange du dich nicht verletzt ist es dem Arbeitgeber ziemlich egal.Solltest du Verletzung die du dir bei austragen geholt hast,nicht dem Arbeitgeber sagen.(wegen Versicherung)

ist es dem Arbeitgeber ziemlich egal.

Wohl kaum, sonst würde er nicht ausdrücklich ab 18 suchen!