Zeitarbeit, krankmeldung während einsatzloser zeit?
Mein Mann hat bei seiner Zeitarbeitsfirma bis zum 31.12. einen Vertrag. Seit dem 06.12. ist er bis zum 31.12 krankgeschrieben. Das Unternehmen, wo er eingesetzt war, hat seit dem 16.12. Betriebsurlaub, somit wäre jetzt eine einsatzlose Zeit für ihn entstanden. Urlaub und Überstunden wurden restlos für den November verbraucht, da man ihn da schon fast jeden 2. Tag wegen Auftragsmangel nach Hause geschickt hat.
Wie wird seine Auszahlung Im Januar aussehen? Ist wegen der Krankmeldung der Zeitraum bis zum 31.12 bezahlt trotz Einsatzlosigkeit?
1 Antwort
Die Krankheitstage müssen bezahlt werden. Vermutlich wird die offenbar kriminelle Zeitfirma dabei aber tricksen wollen. Urlaub und Überstunden durften ihm NICHT wegen Auftragsmangel abgezogen werden - das ist gegen das Gesetz !
Er kann sich an Verdi für eine Rechtsberatung wenden:
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland
https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd
Oder an den Zoll, der Verstösse bei Zeitfirmen auch kontrolliert.
Oder an die für sein Bundesland zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er
hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html