Zeitarbeit. Kann man eine Zeitarbeit jederzeit kündigen auch wenn man keine neue Stelle hat?
Ich habe eine Frage.
Wenn man über eine Zeitarbeit angestellt ist kann man diese jederzeit kündigen?
Auch wenn man keine neue Stelle hat?
Also richtig kündigen nicht nur beim Entleiher (der Firma wo man arbeitet) sondern auch bei der Zeitarbeitsfirma.
Man muss der Zeitarbeitsfirma keinen Beweis vorlegen, dass man eine neue Stelle hat? (unterschriebener Vertrag)
Ist es so möglich völlig aus dem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma raus zu kommen?
Kann man sich danach sofort arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden?
Bekommt halt dann 3 Monate erstmal kein Arbeitsgeld. Danach müsste man normal sein Arbeitslosengeld bekommen.
Stimmt das alles so?
Vielen Dank schon mal.
9 Antworten
Natürlich kannst Du bei ZA jederzeit kündigen. Du musst Dich eben an die Fristen halten.
Und dann meldest Du Dich beim Amt.
Sperre bei Eigenkündigung ist 3 Monate.
Alles wie üblich.
Danke. Wollte nur ganz sicher sein.
Sperre ist ganz genau 12 Wochen also fast 3 Monate hat oben ein andere geschrieben.

ja stimmt alles. Man kann jederzeit beim Vertragspartner (Zeitarbeitsfirma) kündigen. Man braucht keinen Grund. Man muss auch keinen neuen Arbeitsvertrag vorlegen, das geht den alten Arbeitgeber sowieso nichts an. Nur Kündigungsfrist beachten und schriftlich machen.
Größtes Problem: Wer selber kündigt, bekommt (wahrscheinlich 3 Monate) kein Geld aus Arbeitslosenversicherung. Danach schon. Man kann sich sofort arbeitssuchend melden. etc.
(Achtung: wenn man bei der Fa. weiterarbeiten will, zu der man gerade verliehen wurde, kann es sein, dass die eine Vereinbarung mit der Zeitarbeitsfirma haben, dass die die entliehenen MAs nicht sofort selber anstellen dürfen. Falls du das vorhast , bitte vorher abklären. )Viel Glück!

Kündigen kannst du jederzeit, ohne Angabe von Gründen oder sonstiger Rechtfertigungen. Dabei gelten nur bestimmte Fristen (die stehen in deinem Arbeitsvertrag).
Soweit ich weiß, bekommt man dann aber 3 Monate kein Arbeitslosengeld, wenn man die Kündigung nicht gut begründen kann.