Wie verhält es sich in der Zeitarbeit mit den Überstunden bei Kündigung?

3 Antworten

Das einfachste ist natürlich, dass Du die Überstunden abfeierst. Dann bleibst Du einfach die entsprechende Zeit der Überstunden (also 1-2 Wochen) zu Hause und bekommst diese Zeit dennoch so bezahlt, als wenn Du zur Arbeit gegangen wärest. Dass musst Du aber unbedingt vorher mit dem Unternehmen für Zeitarbeit abklären!

Andererseits kannst Du bis zum Ende weiter voll arbeiten und Dir diese Stunden auszahlen lassen. Was Dir hier lieber ist, musst Du letztendlich selbst wissen.

Hallo, grundsätzlich werden nicht genommene Überstunden die auf dem sogenannten AZK Konto sind, ausbezahlt. Auch ein evtl. entstandener Urlaub. Wenn die Überstunden nicht genommen (abgefeiert) werden können, dann ist das so.

Noch eine Info, in fast jeden Arbeitsvertrag in der Zeitarbeit stehen  die 151,67 Stunden (35 Stunden Woche), das ist die Mindestarbeitszeit für eine Vollzeitbeschäftigung. Wichtig ist was die Arbeitszeit beim Einsatz sind z.B. 40 Stunden, das sind dann die einzuhaltenden Arbeitszeiten.

Trotzdem werden immer alle Gutstunden berechnet. Kommt ja auch der ZA Firma zugute ;-)

Noch kurz zu abfeiern. Da nimmt der Arbeitnehmer bezahlte Freizeit, baut also seine Überstunden ab.

Wenn Du das Arbeitsverhältnis kündigst und Deine Überstunden (auch Resturlaub) nicht mehr als Freizeitausgleich nehmen kannst, wird ausgezahlt.

"Auszahlen" bedeutet, Du bekommst den Stundenlohn für die Überstunden bezahlt, "Abfeiern" bedeutet Freizeitausgleich. Also entweder Geld oder freie Zeit.