Zeitarbeit - bekomm ich trotzdem meine 8 Stunden?
Guten Morgen
letzte Woche Freitag habe ich von meiner Zeitarbeitsfirma einen neuen Einsatz für heute erhalten.
nun war ich also bei der Adresse welche mir gegeben wurde und wurde leider weg geschickt. Angeblich wäre ich zu „unfähig“ für diese Arbeiten.
habe direkt bei meiner Firma angerufen. Diese kontaktierte die Firma wo ich arbeiten sollte und wollte mit mir nicht zusammen arbeiten. Am Telefon meinte meine Firma zu mir das die Firma trotzdem für diesen Tag bezahlen muss.
ich hätte es gerne probiert aber aus „zeitlichen Gründen“ seitens des Angestellten , wäre das nicht möglich.
fazit :
jetzt fahr ich wieder nachhause und warte auf den Anruf meiner Firma ob ich morgen arbeiten kann.
bekomme ich jetzt trotzdem meine 8 Stunden oder werden diese von meinem AZK (Arbeits-Zeit-Konto) abgezogen ?
lieben Dank :)
3 Antworten

das ist Risiko der Zeitarbeitsfa. nach § 615 BGB. Diesen Fall hatte ich auch schon. Die Fa. hat den Zettel nicht unterschrieben, obwohl ich gearbeitet habe.
Normalerweise schickt die Leihfa auch ein Profil des Zeitarbeiters, ob das paßt.
Bei gewerblicher Arbeit im E 1 Entgeltbereich kann es sein, daß man evtl. körperlich nicht geeignet ist.
Manchmal hat man zu uns nun auch schmächtige Leute entsandt, die die Arbeit nicht schaffen. Eine Arbeitsbeschreibung sollte dem Personaldisponenten aber vorliegen
Schickt Dich ein Vorarbeiter beim Entleihbetrieb weg, muß die Zeitarbeitsfa. trotzdem bezahlen.

das sollte eigentlich auch nicht sein, da der AG das Betriebsrisiko hat.
Kann er Dich nicht einsetzen, ist das sein Problem. Sag dem Personaldisponenten, daß Du nicht einverstanden bist mit dem Abzug & verweise auf § 615 BGB.
Ja. das hatten wir auch. In einer Metallfa. war so ein Rußland-Dt., der schlecht sprach. Machst Du so , machst Du so.
Im Endeffekt hätte man die Teile entgraten müssen. So gab es Kommunikationsprobleme & ich wurde abgemeldet.

Hmmmm, hast Du überhaupt etwas gearbeitet in der Entleiherfirma oder hat man Dich überhaupt nicht arbeiten lassen ?
Das macht einen Unterschied. Aus welchem Grund genau bist Du dort für welche Arbeit genau unfähig ?
Aus meiner Sicht ist es völlig egal ob die Entleiherfirma zahlen muß oder nicht, Du hast einen Arbeitsvertrag mit DEINER Zeitarbeitsfirma und warst/bist arbeitswillig. Fahre in das Büro DEINER Firma und sitze da rum bis sie Dich nach Hause schicken, das ist wichtig, denn nur so zeigst Du Dich DEINER Firma gegenüber einsatzbereit. Gehst Du nach Hause müßen sie Dich NICHT bezahlen.

Ich wollte Arbeiten , jedoch hat der Angestellte mich dann weg geschickt.
ich habe direkt mit meiner Firma telefoniert. Mein Chef meinte dann zu mir ich soll Nachhause fahren und er ruft mich dann nachher an.

Wenn Dein Chef Dir das sagt dann MUSS er Dir diesen Tag bezahlen und DARF ihn nicht abziehen.

Hallo.
"ich hätte es gerne probiert aber aus „zeitlichen Gründen“ seitens des Angestellten , wäre das nicht möglich." Ich verstehe diese Formulierung nicht.
Die Frage ist, ob du dich krankgemeldet hast. Wenn du einfach früher gegangen bist, kriegst du die 8 Stunden nicht.
MfG

Ich wollte arbeiten doch der Angestellte von dieser Firma sagt ich bin zu unfähig für diese Arbeit.
ich bot im an das er mir es zeigt , jedoch wollte er nicht und meint er hätte dafür keine Zeit.
daraufhin schickte er mich Nachhause.
wozu soll ich mich krankmelden ? Ich bin ja nicht von alleine gegangen.
Bezahlt werde ich nach E2.
im Prinzip hätte ich es wahrscheinlich gekonnt , aber ohne Einleitung in die Arbeit kann ich das nicht können.
kann morgen zum Glück wieder arbeiten gehen , da meine Firma wieder eine neue Firma für mich gefunden hat :) ( 10 Std. Tag )
wegen dem einen Tag mach ich da jetzt nicht so ein Hype drum ...
für die 2 Tage ( Mo & Di ) werden die Stunden von meinem AZK abgezogen und dann ist gut :)