Zahnzusatzversicherung vorzeitiger Rücktritt

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

A. "Ich habe letztes Jahr im August eine Zahnzusatzversicherung bei der Barmenia abgeschlossen weil ich demnächst eine Krone brauche."

Also - es ist grundsätzlich mal so, dass die Versicherung nur für die Versicherungsfälle in der Leistungspflicht steht, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Wenn die Krone bereits vor Vertragsabschluss notwendig/angeraten/geplant war, dann ist das ein vor Vertragsabschluss eingetretener Versicherungsfall und hierfür würde die Barmenia dann auch wohl kaum leisten. Die Versicherer überprüfen insbesondere bei Ersterstattungen genau, wann ein Versicherungsfall eingetreten ist. Die schreiben hierzu den Zahnarzt an und der muss auch korrekt antworten.

B. Eine Beitragserhöhung, die sich aufgrund eines neu erreichten Alters ergibt ist keine außerordentliche Beitragsanpassung und eröffnet somit auch kein Sonderkündigungsrecht.

C. Dass man nach einem Schadenfall kündigen kann, gibt es bei der Krankenversicherung (zum Glück) so nicht. Denn bei den Versicherungen, bei denen es diese Möglichkeit gibt, steht dieses Recht der Kündigung natürlich immer beiden Seiten zu. Es wäre aus Verbrauchersicht eine Katastrophe, wenn die Krankenversicherer nach einen Schadenfall dem Versicherten kündigen dürften.

A. Ich hoffe dass die Barmenia das zahlt, da mein Bruder (Zahntechniker) mir geraten hat die Krone machen zu lassen. Also habe ich die Versicherung abgeschlossen und bin dann erst damit zum Zahnarzt gegangen.

B. Danke

C. Endlich jemand der meine Frage beantwortet hat

Sieh mal unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, was dort unter "Ausserordentliches Kündigungsrecht" steht. Normal darf man nach Ankündigung einer Beitragserhöhung ausserordentlich Kündigen. Sollte aber auch in den AGB´s so stehen.

ergänzend noch, wenn die Beiträge angehoben werden, muss der Versicherer auf das Sonderkündigungsrecht sogar hinweisen.

@DPawi

Hast Du eigentlich die Frage mal durchgelesen ???

Das stimmt nicht ganz,

das Erreichen einer neuen Altersstufe löst ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers aus. Siehe VErsicherungsbedingungen: 4. Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren In-Kraft-Tretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht.

Lasst euch solche Fragen lieber von Fachleuten in einem Forum beantworten:

www.zahnzusatzversicherung-forum.com

Komisches Denken von Dir ???

Letztes Jahr wolltest Du die Versicherung und es war Dir bekannt dass der Alterssprung deutlich höher wird, außerdem willst Du die Versicherung in Anspruch nehmen, also was soll das Gejammere ???

Mir war schon klar dass das ganze höher wird, aber nicht so viel! Und wenn ich mir die Fragen von den meisten Usern hier anschaue ist mein Gejammere noch harmlos, also wenn du jemanden anfahren willst, mach das mit wem anderen, ich such hier eigentlich nur wen der meine Frage beantworten kann.

@taubenratte

Dazu wurde Dir doch sicher die Beitragstabelle ausgehändigt/gezeigt !

Das war Dir bewusst !!!!!!

Ich fahre Dich hier nicht an ich verstehe Dein Gejammere nicht, in Anspruch nehmen willst Du die Versicherung doch , aber der Beitrag ist zu hoch.

@SgtMiller

miller arbeitet wahrscheinlich für die Versicherung und hat jetzt angst um seine Prämie :-) anders kann man sich solche sinnfreien kommentare nicht erklären. er antwortet nicht auf die Frage, labert nur zeug durch die gegend und gibt eine Meinung wieder aber keine Fakten.

@DPawi

Ein Blick in mein Profil hätte genügt um zu erfahren dass ich von Gesellschaften unabhängiger Versicherungsmakler bin, da ich den Fragesteller nicht kenne habe ich auch keine Angst um Courtagen. :-))

Selbstverständlich gebe ich meine Meinung wieder und genauso selbstverständlich gebe ich keine Antwort auf die gestellte Frage, weil diese durch den zuständigen Versicherungsvertreter schneller und einfacher zu lösen wäre.

Dem Fragesteller soll durch meine Antworten aufgezeigt werden dass er/sie sich einmal Gedanken machen soll über die gestellte Frage.

Auf dem Profil von "DPawi " lese ich dass es sich um einen 32 jährigen Bankangestellten handelt der unter anderem das Expertenthema Versicherungen angegeben hat ????

Von einem ausgebildeten Bankkaufmann erwarte ich einen höflichen Umgangston auch in einem solchen Forum.

Was soll man erwarten wenn im Profil " unter mich " schon der folgende Satz steht:

Ich würde mich als mittelmäßig Intelligent und einigermaßen gut erzogen bezeichnen. Den Rest findet selbst raus :-)

@SgtMiller

freundlich bin ich normalerweise immer.. aber auf kommentare mit Qutasch, kann ich nicht anders. ich muss ganz ehrlich sagen, es ist schade, wenn einfache fragen nicht beantwortet werden, sondern nur rumgelabert wird. und auch wenn du es nicht so sehen willst, wenn eine versicherung einen beitrag erhöht, kannst du immer raus. eine umstufung oder ein wegfall eines rabattes ist aber keine erhöhung.

@DPawi

Es soll auch Menschen geben die denken darüber nach und kommen zur Einsicht dass Ihr Wissen nicht ausreichend ist, und lernen dazu.

Du gehörst nicht dazu.

@SgtMiller

miller, egal wo ich guck. ich hab von dir hier noch keine antwort auf die frage gefunden. verkaufst du so auch deine versicherungen? immer schön um den heissen brei reden, ohne Info? kannst du vielleicht, statt deiner sinnfreien kommentare, mal ne antwort auf die frage geben? oder mal konkret, was ist falsch an der tatsache, dass eine Erhöhung der Beiträge, die allein aufgrund neuberechnung der Versicherung etc. beruhen, zur Kündigung berechtigen? Was schreibt schokolade denn anderes? Auch hier steht dies so drin und da sagst du, der Kommentar ist korrekt? Ich hab so das gefühl, du suchst einfach nur Themen zum meckern und provozieren, mehr nicht.

@DPawi

B. Eine Beitragserhöhung, die sich aufgrund eines neu erreichten Alters ergibt ist keine außerordentliche Beitragsanpassung und eröffnet somit auch kein Sonderkündigungsrecht.

noch Fragen ?

Du kannst wegen der Prämienerhöhung sofort kündigen.Das ist ein Grund zur sofortigen Kündigung.

Quatsch !

@SgtMiller

SgtMiller,Wenn Du Die Gesetze nicht kennst,lass deine Dummen Kommentare.Du hast ja nichts zu sagen als Quatsch,genau das ist dein Kommentar.

Vielleicht hab ich mich doof ausgedrückt... Es ist keine Prämienerhöhung, es ist letztlich eine Umstufung der Barmenia weil ich jetzt 21 werde.

@taubenratte

Das ist schon ein Unterschied.Wenn Ich eine Prämienerhöhung bekomme kann ich sofort zu dem Termin der Erhöhung kündigen.Bei einer Umstufung nicht.

@Dackelmann888

da hättest wohl mal die Frage aufmerksamer gelesen :-))

@SgtMiller

SgtMiller ,auch der Kommentar ist überflüssig.Zum Thema hast du ja nichts gebracht.

@Dackelmann888

aber ich hoffe Dir etwas gebracht zu haben !