Zahnzusatz-Versicherung - gilt die auch im Knast?
Ich muss demnächst für 8 Monate in Strafhaft. Wenn mir in der Haft dort etwas passiert, z.B. durch eine Rauferei, und ich einen Zahn verliere, kann ich dann, die von mir abgeschlossene Zahnzusatz-Versicherung auch VOM Gefängnis aus in Anspruch nehmen?
Oder muss ich dann warten, bis ich wieder in Freiheit bin und kann DANN erst meinen eventuellen Zahnschaden "reparieren" lassen?
3 Antworten

HAllo,
Eigenschaden würde als Vorsatz gesehen werden, also keine Leistung, Gewaltanwendung Dritter an deine Person als Unfall oder eben mit oder ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung greift die private Zahnzusatzversicherung, solange der kanst in Deutschland ist. Ich kenne allerdings nicht die Möglichkeiten, ob ein Zahnarzt dazu in den kanst kommt und Sprechstunden abhält oder ob du zu einem Zahnarzt gebracht wirst. Die Beitragszahlung muss gewährlestet sein.
Beste grüße
Dickie59

Eine Zahnzusatzversicherung greift nicht bei Vorsatz, lese dazu das Kleingedruckte! Lediglich unverschuldete Unfälle können im Versicherungspaket enthalten sein, eine Prügelei gehört nicht dazu.
Wird dir von einem Mithäftling das Gebiss ruiniert hast du die Möglichkeit ihn zivilrechtlich auf Schadensersatz zu verklagen, hat er keine Kohle bleiben dir die Lücken.
Selbst deine gesetzlich Krankenversicherung wird sich, wenn überhaupt, nur minimal an den Kosten beteiligen.

Du bist in einem absoluten Laienforum, wo jeder Ahnungslose ( soll keine Kritik an Dir ,LouPing,sein )schreibt und schreiben kann was er will, was erwartest Du? Fachmännischen Rat findeste nur beim Versicherer.
Das stimmt nur teilweise. Hier gibt es auch User, die Versicherungskaufmänner sind. Auch Ärzte sind hier auf GF.net unterwegs etc.

Die richtigen Fachmänner sind hier aber schwer auszumachen. Da die sinnvollen Kommentare teilweise untergehen.

Eine Schlägerei mit Körperverletzung ist eine Straftat- kein Unfall.
Lese doch bitte die AGB und rufe deine Versicherung an, die Hotline ist 24h geschalten.

Du könntest ihm besser helfen- rufe auch an und frage nach. :-D

"Im Knast" wird man dir kaum einen Zahnersatz anfertigen. Ob du dann deswegen Freigang bekommst, liegt dann eher an deiner Reststrafe.
Das ist ja immerhin ein Aufwand für die Justiz, wenn ein Bewacher mit zum Zahnarzt müsste.
Sorry, aber du kennst dich fast gar nicht aus.
Wenn mir jemand alle Zähne ausschlägt und dieser Täter nicht zahlen kann oder will, dann denke ich schon ziemlich sicher, dass die Zusatz-Versicherung das zahlt.
Aber ich wollte hier von einem Fachmann das wissen.